A6, Kaiserslautern – Alle Jahre wieder…

Am späten Abend des 2. Weihnachtsfeiertages fiel einer Streife der Autobahnpolizei Kaiserslautern ein festlich geschmücktes Fahrzeug auf. Der Fahrzeugführer hatte eine sehr helle und bunte Lichterkette entlang der Windschutzscheibe und Armatur angebracht. Dies führte dazu, dass andere Verkehrsteilnehmer durch den ungewöhnlichen Look irritiert werden könnten. Die Sicht des Fahrzeugführers selbst dürfte allerdings auch beeinträchtigt gewesen sein. Die Streife konnte beim Passieren des Fahrzeuges feststellen, dass der Fahrzeugführer von den LED-Leuchten regelrecht angestrahlt wurde. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle zeigte sich der Fahrzeugführer sofort einsichtig und konnte die Fahrt mit ausgeschalteter Lichterkette wieder aufnehmen. Trotzdem erwartet den Mann nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Auch in den Vorjahren wurden um die Weihnachtszeit ähnliche Umbauten durch Kontrollkräfte festgestellt, bei denen Lichterketten und leuchtende Weihnachtskränze an Fahrzeugen angebracht wurden (wir berichteten). In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass solche, nach außen wirkenden Leuchten, nicht zulässig sind. Die vorgeschriebenen und zugelassenen Leuchten für Kraftfahrzeuge sind genau definiert und geprüft. Leuchten ohne gültige Prüfzeichen und/oder solche die in Anzahl und Farbe von den Vorschriften abweichen dürfen nicht verbaut werden. Zuwiderhandlungen können Bußgelder, Punkte und unter Umständen sogar die Notwendigkeit einer Neuerlangung der Betriebserlaubnis nach sich ziehen.|past




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Kaiserslautern, 27.12.2025