Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz empfiehlt Verbraucher:innen, die Vertragslaufzeiten ihrer Glasfaserverträgen zu prüfen. Einige Anbieter legen den Beginn der maximal zulässigen 24-monatigen Mindestlaufzeit nicht auf das Datum des Vertragsabschlusses, sondern erst auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Freischaltung des Glasfaseranschlusses. Im ungünstigsten Fall kann sich der Vertrag um Monate oder gar Jahre verlängern.
Grundsätzlich gelten folgende gesetzliche Regelungen:
Maximale Laufzeit: Die gesetzliche Mindestvertragslaufzeit für Telekommunikationsverträge darf zwei Jahre (24 Monate) nicht überschreiten.
Beginn der Laufzeit: Die Mindestvertragslaufzeit muss mit dem Tag des Vertragsabschlusses beginnen.
Kündigungsfrist: Verträge mit einer anfänglichen Mindestlaufzeit von bis zu 24 Monaten können danach monatlich gekündigt werden.
Verbraucher:innen sollten daher im Kundenportal des Anbieters oder auf einer monatlichen Rechnung genau prüfen, welche Daten angegeben sind. Schon seit 2017 muss auf der monatlichen Rechnung angegeben werden, wann die Vertragslaufzeit begann, wann sie endet und bis zu welchem Datum eine Kündigung beim Anbieter eingegangen sein muss.
„In der Regel beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung“, so Michael Gundall, Referent Technik der Verbraucherzentrale. Dies wird auch vom Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19.12.2024, Az.: 10 UKI 1/24 so gesehen, wobei die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist. „Viele Anbieter geben in den Rechnungen dann das Datum der Aktivierung des Anschlusses an und nutzen so die Unwissenheit ihrer Kund:innen aus“.
Für den Fall, dass ein falsches Datum hinterlegt ist, bietet die Verbraucherzentrale einen kostenlosen Musterbrief an, der unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/node/114160 heruntergeladen werden kann.
Sollte sich der Anbieter dennoch weigern, die Daten zu korrigieren, so können sich Verbraucherinnen und Verbraucher per Email unter glasfaser@vz-rlp.de melden.
Hintergrund Glasfaserausbau
Eine schnelle Internetverbindung ist heute wichtiger denn je. Herkömmliche Internetanschlüsse, beispielsweise über VDSL- oder das Kabelnetz, kommen oft an ihre Kapazitätsgrenzen. Glasfaser-Anschlüsse sind zukunftssicher. Doch die Glasfaserkabel müssen als neuer Anschluss – ähnlich wie beim Wasser- oder Gasanschluss – zuerst in die Häuser verlegt werden. Wer die Möglichkeit hat, sich einen Glasfaseranschluss in die Wohnung legen zu lassen, sollte zugreifen.
Ausführliche Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Glasfaseranschlüsse finden Interessierte auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/glasfaser.
Quelle Text/Bild:
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
Seppel-Glückert-Passage 10
55116 Mainz
www.verbraucherzentrale-rlp.de
Mainz, 11.12.2025
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