Hohe Schwellenwerte im Sondervermögen bringen Tempo in die Umsetzung

Mit dem Landesgesetz zum Sondervermögen schafft die Landesregierung die Grundlage für eine beschleunigte Realisierung der vorgesehenen Investitionen. Wirtschafts- und Verkehrsministerin Daniela Schmitt weist darauf hin, dass hierfür bewusst deutlich erhöhte vergaberechtliche Schwellenwerte eingeführt wurden, um Verfahren zu vereinfachen und Projekte schneller auf den Weg zu bringen.

„Wir machen den Staat handlungsfähiger“, sagte Schmitt. „Das Sondervermögen ist ein zentrales Modernisierungsinstrument für Rheinland-Pfalz – und die vereinfachten Vergaberegeln sind ein entscheidender Hebel, damit Projekte schnell umgesetzt werden können. Deshalb haben wir die Wertgrenzen bewusst hoch angesetzt.“ Die Schwellenwerte sorgen für Tempo und reduzieren Bürokratie: „Genau das brauchen Kommunen und Landesbehörden, um Investitionen zügig zu realisieren. Die Mittel sollen nicht in langwierigen Prozessen gebunden werden, sondern sichtbar vor Ort wirken.“

Die Regelungen im Überblick:

• Bis 50.000 Euro: Beschaffungen ohne förmliches Vergabeverfahren möglich.

• Bis 150.000 Euro: Verhandlungsvergaben sowie beschränkte Ausschreibungen für Liefer- und Dienstleistungen ohne Einzelbegründung zulässig.

• Bis 300.000 Euro: Freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen für Bauleistungen möglich.

Zugleich betont Schmitt den Anspruch auf Rechtssicherheit: Das Gesetz verpflichtet zu einer sorgfältigen Schätzung des Auftragswertes und untersagt ausdrücklich die künstliche Aufteilung von Aufträgen zur U



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Mainz, 04.12.2025