Wer gefundene Gegenstände einfach mit nach Hause nimmt und behält, anstatt sie abzugeben, macht sich mitunter wegen Unterschlagung strafbar. Ein aktueller Fall wurde der Polizei am Donnerstagnachmittag aus Niederkirchen gemeldet. Nach Angaben einer 63-jährigen Frau war sie gegen 17 Uhr mit ihrem Hund durch die Straße „Am Schlauweg“ spaziert und hatte dabei vermutlich ihren Geldbeutel verloren. Sie konnte ihn trotz intensiver Suche nicht mehr finden.
Obwohl sich in der Geldbörse auch der Personalausweis mit Anschrift befand, wurde das Portemonnaie nicht zurückgebracht. Es muss deshalb davon ausgegangen werden, dass der Finder den Geldbeutel samt enthaltener EC-Karten behalten hat. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Unterschlagung laufen. |cri
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Kaiserslautern, 17.10.2025









