Sinn und Zweck einer Pflichtversicherung mussten Polizeibeamte am Mittwochnachmittag einem E-Scooter-Fahrer im Stadtgebiet erklären. Die Beamten hatten den Rollerfahrer gegen 16 Uhr in der Pariser Straße gestoppt, weil an seinem Gefährt kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Darauf angesprochen, gab der 42-jährige Mann aus dem Landkreis an, den Scooter erst gekauft zu haben. Um eine Versicherung habe er sich noch nicht gekümmert.
Die Polizisten erklärten ihm, dass er ohne die erforderliche Versicherung mit dem Elektroroller nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf, und untersagten ihm die Weiterfahrt. Auf den 42-Jährigen kommt eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu. |cri
—
#kaiserslautern #kaiserslauterngermany #Lautern #nachrichtenkl #polizeikl #pfalz
Bildquelle bei Beispielbildern: https://www.polizei-beratung.de/presse/pressebilder/
Quelle Text/Bild:
Polizeipräsidium Westpfalz
Logenstraße 5
67655 Kaiserslautern
www.polizei.rlp.de
Kaiserslautern, 30.01.2025













