Kanzlei aus Kaiserslautern erhält Auszeichnung für engagierte Nachwuchsförderung

Steuerberaterkammer verleiht Qualitätssiegel für geprüfte Ausbildungsqualität in rheinland-pfälzischen Kanzleien

Zum zweiten Mal verlieh die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz (SBK) das Qualitätssiegel „SBK Geprüfte Ausbildungskanzlei“, das hervorragende Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen bescheinigt. Empfänger dieser Auszeichnung war die Kanzlei Scherer Steuerberatung aus Kaiserslautern, die seit 2003 bereits 14 Steuerfachangestellte erfolgreich ausgebildet hat. Steuerberater Christian Scherer und Ausbilderin Maria Ketz nahmen die Auszeichnung mit Stolz von SBK-Vorstandsmitglied Nadine Michel entgegen. Zurzeit absolvieren in der Kanzlei die beiden angehenden Steuerfachangestellten Lisa Ernst und Maria Chaudhry ihre Berufsausbildung.

„Wir freuen uns sehr über diese Anerkennung unserer Bemühungen“, sagt Christian Scherer. „Gerade das Thema Ausbildung ist für unseren Berufsstand extrem wichtig, um auch weiterhin auf qualifiziertes Fachpersonal setzen zu können und das Bestehen unserer und anderer Kanzleien auch in Zukunft zu sichern.“ Die Kanzlei habe sich für das neue Ausbildungssiegel der SBK beworben, um den interessierten Jugendlichen vor allem Orientierung und Sicherheit bei ihrer Berufswahl zu geben. Immerhin sei eine gute Ausbildung, so Scherer, der erste wichtige Schritt in der beruflichen Karriere und habe eine oft lebenslange Bedeutung. Dieses Jahr soll eine weitere Ausbildungsstelle besetzt werden.

„Unser Beruf ist extrem vielfältig: man erhält über die Betreuung von Unternehmen verschiedenster Branchen profunde Einblicke in die Welt der Wirtschaft. Nichts ist trocken oder angestaubt und Oberstufen-Mathe machen wir auch nicht. In den Kanzleien sind wir dran an den Themen unserer Zeit. Digitalisierung, KI und Arbeiten in Clouds findet hier nicht erst seit zwei Jahren statt. Entsprechend sind digitale Fähigkeiten künftig ebenso wichtig für den Beruf wie die steuerlichen Aspekte. Mit der Ausbildung hat man später alle Möglichkeiten. Selbst der Weg zum Steuerberaterexamen ist ohne Studium möglich,“ wirbt Scherer für das Berufsbild.



Kanzleien, die sich freiwillig als „SBK Geprüfte Ausbildungskanzlei“ zertifizieren lassen, heben sich als engagierte Ausbilder und Arbeitgeber für eine Berufsausbildung oder ein Duales Studium hervor und geben ihren Bewerbern damit das Versprechen einer positiven und fördernden Arbeitsatmosphäre. „Die Verleihung dieser Auszeichnung zeigt insbesondere, dass die Kanzlei sich intensiv mit der Ausbildung und Wertschätzung für unser angehendes Fachpersonal beschäftigt hat und diese Verantwortung sehr ernst nimmt“, bekräftigt Michel. Auch die Eindrücke der in der Kanzlei aktuell tätigen Auszubildenden oder Studenten fließen in den Antragsprozess ein. Weitere Kriterien, die in diesem Rahmen vom Kammerausschuss „Aus-, Fort- und Weiterbildung“ geprüft werden, sind die nachweisliche Qualifikation des Ausbilders, der betriebliche Ausbildungsplan und die zur Verfügung gestellten Lehrmittel. Zudem spielt die Höhe der gezahlten Ausbildungsvergütung eine Rolle.

Wie in vielen anderen Branchen seien auch im steuerlichen Bereich die Bewerberzahlen für eine Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten leicht rückläufig, bestätigt auch Kammerpräsident Walter Sesterhenn: „Die Kanzleien bekommen den Mangel an Fachkräften immer stärker zu spüren“, betont er. „Gut ausgebildetes Personal mit hoher Fachkompetenz ist ein rares Gut in unserer Branche und dabei unabdingbar für eine exzellente Beratungsqualität auf hohem Niveau.“ Das Qualitätssiegel helfe den jungen Menschen dabei, sich für einen der unterschiedlichen Karrierewege in der Steuerbranche und einen passenden Arbeitgeber zu entscheiden. Dass Ausbildungen wegen schlechter Arbeitsbedingungen abgebrochen werden, komme glücklicherweise selten vor, sagt er, jedoch gebe das Siegel mit seinen konkreten Leitlinien ein zusätzliches Qualitätsversprechen des Ausbildungsbetriebs ab.

Nach der Auszeichnung darf die Kanzlei mit dem Siegel für drei Jahre werben, bevor die Voraussetzungen neu nachgewiesen werden müssen. Die SBK behält sich zudem vor, das Qualitätssiegel zu widerrufen, wenn nachträglich schwerwiegende Gründe bekannt werden, die gegen eine Auszeichnung der Kanzlei sprechen.

Foto:

SBK-Vorstandsmitglied Nadine Michel verleiht das Qualitätssiegel „SBK Geprüfte Ausbildungskanzlei“ an die Steuerberatung Scherer aus Kaiserslautern. Auf dem Bild (v.l.): SBK-Vorstandsmitglied Nadine Michel, Auszubildende Lisa Ernst, Steuerfachangestellte und Ausbilderin Maria Ketz, Steuerberater Christian Scherer sowie die Auszubildende Maria Chaudhry.

Bild: Marie Freitag, Kanzlei Scherer / Steuerberaterkammer RLP

Quelle Text:
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24.01.2025

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