Hinweise zum Umgang mit Feuerwerk

Zum Jahresende gelangen vermehrt nicht zugelassene Feuerwerks- und Knallkörper nach Deutschland, hauptsächlich stammen diese aus dem benachbarten Ausland. Auch im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern werden regelmäßig Feuerwerkskörper aus dem benachbarten Frankreich festgestellt. Diese sind in vielen Fällen weder zugelassen noch erlaubt. Eine oft mangelhafte Verarbeitung und der teils verarbeitete Industriesprengstoff können bei Umsetzung zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen.

Um beim Einkauf von Feuerwerkskörper sicher zu gehen, sollten Sie diese ausschließlich in zugelassenen Verkaufsstellen, beispielsweise in Supermärkten, erwerben. Achten Sie beim Kauf auf das CE-Zeichen und die Registriernummer.

Bei Feuerwerkskörpern aus dem Ausland ist besondere Vorsicht geboten, da diese möglicherweise ungeprüft und damit in Deutschland verboten sind. Ungeprüfte Böller sind immer als potentiell lebensgefährlich zu betrachten! Durch den Umgang mit illegalen Feuerwerkskörpern werden schwere Verletzungen wie Knalltraumata, Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen, Verätzungen, Atemnot oder Lungenschäden verursacht.

Böller und Raketen: Was ist erlaubt?

Der Einsatz und der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist streng geregelt: Silvesterfeuerwerk darf in Geschäften nur an den letzten drei Tagen des Jahres und nur an Erwachsene verkauft werden. Nur wer volljährig ist, darf zum Jahreswechsel Feuerwerk zünden; und zwar nur in Deutschland zugelassene Böller und Raketen der Kategorie F2.



Nur Kleinstfeuerwerke (Feuerwerk der Kategorie F1), also beispielsweise Tischfeuerwerk, Wunderkerzen und andere Artikel, die für den Gebrauch im Haus bestimmt sind, dürfen von Personen ab 12 Jahren abgebrannt werden – und dies auch das ganze Jahr über.

Wer die gesetzlichen Vorgaben ignoriert, macht sich strafbar: Der Besitz, die Weitergabe sowie das Abbrennen von nicht geprüften und zugelassenen Böllern fallen unter die Strafvorschriften des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz). Bei Zuwiderhandlungen drohen Geld- oder sogar Haftstrafen. Tritt durch das Herbeiführen einer Explosion eine Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert ein, kommt zu dem Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz ein Verbrechen nach § 308 Strafgesetzbuch dazu. Dies bedeutet eine wesentlich höhere Strafandrohung (Freiheitsstrafe von ein bis 15 Jahren, keine Geldstrafe). Eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage etc. ist ausgeschlossen. Ebenso ist die Einfuhr ungeprüfter Feuerwerkskörper aus dem Ausland verboten. Verstöße werden angezeigt und strafrechtlich verfolgt. Kosten für eingeleitete Sicherungsmaßnahmen – wie der Einsatz der Feuerwehr – und eventuelle Folgeschäden werden in Rechnung gestellt.

Lebensgefährlich: selbstgebastelte Böller

Silvesterknaller selbst zu bauen ist eine ausgesprochen schlechte Idee. Das ist nicht nur strafbar, sondern lebensgefährlich! Bei selbst hergestellten Feuerwerkskörpern können schon geringste thermische oder mechanische Einwirkungen zu einer Explosion führen. Sachbeschädigungen, aber auch schwerwiegende Körperverletzungen können die Folge sein.

Tipps zum sicheren Umgang mit Feuerwerk

Wenn Sie die folgenden Hinweise beachten, können Sie vermeiden, dass Sie und unbeteiligte Personen zu Schaden kommen:

– Zugelassene Böller sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch
handhabungssicher. Bedingung: Gebrauchsanleitung aufmerksam
lesen und konsequent einhalten.
– Achten Sie beim Kauf auf das CE-Zeichen und die
Registriernummer.
– Nur Feuerwerkskörper verwenden, die nach Sichtprüfung keine
Mängel erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und
Blindgänger auf keinen Fall erneut anzünden, sondern sachgerecht
entsorgen.
– Beachten Sie eventuell bestehende örtliche Verbote und
Einschränkungen; unter anderem ist das Abbrennen von
pyrotechnischen Gegenständen (Silvesterfeuerwerk) auf allen
Bahnanlagen, also in Bahnhöfen, auf Bahnsteigen und natürlich
auch in Zügen, verboten.

Diese und weitere Informationen finden Sie unter www.bundespolizei.de/pyrotechnik

Quelle Text/Bild:
Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern
Bahnhofstraße 22
67655 Kaiserslautern
Telefon: 0631 340730

www.bundespolizei.de

Kaiserslautern, 28.12.2023