Baugebiet in Trippstadt so nicht verantwortbar

BUND kritisiert ungeprüfte Umsetzung von 35 Jahre altem Bebauungsplan

Aus der Presse war zu entnehmen, dass die Gemeinde Trippstadt die Umsetzung des Bebauungsplanes „Eschhebelloch“ in einem bisher unversiegelten Gebiet für den Sommer 2024 plant. Der zu Grunde liegende Bebauungsplan wurde in den frühen Achtziger – Jahren erstellt und 1988 als Satzung beschlossen. Damals waren die Themen Klimawandelanpassung und neuartiges Artensterben noch nicht Teil der fachlichen Untersuchung. Durch den Rückgang der Artenvielfalt sowie die lokal bedrohlichen Auswirkungen des Klimawandels in engen Tälern, wie zum Beispiel dem Ahrtal, werden heute ganz andere und erweiterte Anforderungen an Neubauplanungen gestellt. In den neuen Häusern soll sicher gewohnt werden können. Umfangreiche Schäden, die Einzelne nicht mehr begleichen können und die Gemeinschaft belasten, sollen möglichst vermieden werden. Dies bezieht sich auch auf den Schutz unserer gemeinsamen Lebensgrundlagen. Die Ziele der Raumordnung haben sich deswegen verändert. Das bildet der alte Bebauungsplan nicht ab. Die Frage nach seiner Rechtmäßigkeit ist deswegen berechtigt: Ziele der Raumordung sind bei Neubebauung zu berücksichtigen, Bebauungspläne müssen angepasst werden. Rechtlich liegt die Umsetzung aus unserer Sicht deswegen zumindest in einer Grauzone. Die Anpassung ist auch sinnvoll, denn viele aktuelle Fragen behandelt der alte B-Plan nicht:

Passen die Kanalquerschnitte noch? Was passiert bei Starkregenereignissen? Wie sind die Auswirkungen auf Flora und Fauna? Ist es städtebaulich richtig, Neubaugebiete in Bereiche zu platzieren, die weder einen ÖPNV- Anschluss haben (ist auch nicht geplant) noch Kindergarten oder Schule, geschweige denn Einkaufsmöglichkeiten anbieten? Ist die Rettungszufahrt über die schmale, einspurige Straße zum Neuhof gesichert? Ist eine Zuwegung ohne Raum für Rad – und Fußverkehr noch zulässig? Welche Ausgleichsmaßnahmen sind notwendig für diesen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft in einem teilweise mit Bäumen bestandenen Bereich? All diese heute elementaren Fragen behandelt der alte Bebauungsplan in keiner Weise. Die Erschließung der im hinteren Tal seit 50 Jahren liegenden drei Wochenendhäuser ist für diese offensichtlich ausreichend. Das dringende Handlungserfordernis, welches der Bebauungsplan 1988 in seiner textlichen Festsetzung diesbezüglich fomuliert, existiert de fakto damit nicht.



Gesundheitsgefahren durch Altdeponie über geplanter Bebauung
Am Eschhebelloch kommt noch eine weitere Komponente erschwerend hinzu: Oberhalb des geplanten Baugebietes befindet sich eine Altdeponie. Durch das langsame Abrutschen und Aufbrechen der dünnen Erdkrume über den Altlasten treten Lederreste, Autoteile und verschiedene andere Abfälle bereits offen zu Tage. Was in dem Hang steckt ist unbekannt. Da die Deponie keine Abdichtung besitzt, ist die Belastung des am Fuß austretenden Sickerwassers anzunehmen, aber nicht geprüft. Auch in dieser Hinsicht ist es aus Sicht des BUND nicht zu verantworten, Häuser in diesem Bereich neu zu bauen ohne die Auswirkungen und Risiken untersucht zu haben. Der bestehende Bebauungsplan beschäftigt sich auch mit dieser Problematik nicht.

Aus Sicht des BUND sind diese Belange in einem neuen Bebauungsplanverfahren abzuprüfen, um zu einer verantwortlichen, wohlabgewogenen Entscheidung auf Grundlage heutiger Erkenntnisse zu gelangen.

Quelle Text/Bild:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
BUND-Kreisgruppe Kaiserslautern
Blücherstraße 12
67655 Kaiserslautern

kaiserslautern.bund.net

Kaiserslautern, 15.11.2023

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