Verfügbares Einkommen 2021 steigt in nahezu allen Verwaltungsbezirken

Im Jahr 2021 nahm das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte in Rheinland-Pfalz in fast allen kreisfreien Städten und Landkreisen zu. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems lag es mit rund 100 Milliarden Euro um 1,9 Milliarden Euro oder 1,9 Prozent über dem Wert des Vorjahres. Damit standen jeder Einwohnerin bzw. jedem Einwohner im Landesdurchschnitt 24.367 Euro zur Verfügung; das waren 423 Euro oder 1,8 Prozent mehr als 2020.

In den Landkreisen war das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte je Einwohnerin bzw. Einwohner mit durchschnittlich 24.865 Euro höher als in den kreisfreien Städten mit 22.956 Euro. Im Vergleich der Landkreise erreichten die Einwohnerinnen und Einwohner im Rhein-Pfalz-Kreis mit 28.438 Euro das höchste Pro-Kopf-Einkommen; in Birkenfeld waren es nur 22.510 Euro. Bei den kreisfreien Städten reichte die Spannweite von 20.777 Euro in Ludwigshafen bis 27.871 Euro in Neustadt an der Weinstraße. Zu beachten ist, dass die regionale Einkommensverteilung in Rheinland-Pfalz stark durch Berufspendlerinnen und -pendler beeinflusst ist. Aus den Landkreisen pendeln viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Arbeit in die kreisfreien Städte. Die von ihnen erbrachte Wirtschaftsleistung wird an ihrem Arbeitsort in den Städten nachgewiesen, das dabei entstehende Einkommen wird dagegen an ihrem Wohnort in den Landkreisen erfasst.

Zwischen 2000 und 2021 stieg das Pro-Kopf-Einkommen in den Landkreisen im Mittel stärker als in den kreisfreien Städten (plus 59 bzw. plus 47 Prozent). Das ist sowohl auf die unterschiedliche Entwicklung des verfügbaren Einkommens als auch der Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner zurückzuführen. Das verfügbare Einkommen nahm in den Landkreisen um 59 Prozent und in den kreisfreien Städten um 57 Prozent zu. Die kreisfreien Städte verzeichneten zwischen 2000 und 2021 einen Bevölkerungszuwachs von knapp sieben Prozent – insbesondere aufgrund der deutlichen Zunahme der Einwohnerzahlen in den Universitätsstädten Mainz, Landau und Trier. In den Landkreisen stieg die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner im gleichen Zeitraum dagegen nur um 0,2 Prozent.



Den stärksten Anstieg des Pro-Kopf-Einkommens gegenüber dem Jahr 2000 verzeichnete unter den kreisfreien Städten Speyer mit plus 63 Prozent, dicht gefolgt von der Trier mit plus 61 Prozent. Mit deutlichem Abstand folgte die Stadt Worms mit plus 54 Prozent. Dagegen nahm das Einkommen je Einwohnerin und Einwohner in Koblenz und Pirmasens jeweils nur um 39 Prozent zu. Im Vergleich der Landkreise erzielte der Kreis Trier-Saarburg mit plus 75 Prozent den höchsten Zuwachs beim Pro-Kopf-Einkommen, gefolgt vom Eifelkreis Bitburg-Prüm und dem Rhein-Hunsrück-Kreis mit jeweils plus 70 Prozent. Bitburg-Prüm, Trier und Trier-Saarburg liegen im Einzugsbereich von Luxemburg. Da in den vergangenen 20 Jahren immer mehr Menschen aus den grenznahen Gebieten dorthin zur Arbeit auspendeln, profitiert die Region von der starken wirtschaftlichen Dynamik des Großherzogtums. Im Landkreis Mainz-Bingen sowie im Rhein-Lahn-Kreis stieg das Pro-Kopf-Einkommen dagegen nur um 45 bzw. 48 Prozent.

Bei dem durchschnittlich zur Verfügung stehenden Pro-Kopf-Einkommen nimmt Rheinland-Pfalz unter den Ländern hinter Bayern, Hamburg, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein Rang sechs ein. Das verfügbare Pro-Kopf-Einkommen liegt 48 Euro unter dem Bundesdurchschnitt von 24.415 Euro.

Der Durchschnittswert des Pro-Kopf-Einkommens in einem Land oder in einer Region ist eine Kennzahl der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, die als Indikator für den monetären Wohlstand der Bevölkerung des Landes oder der Region verwendet wird. Sie gibt keine Auskunft darüber, wie gleichmäßig oder ungleichmäßig das Einkommen auf die Einwohnerinnen und Einwohner in einer Region verteilt ist.

Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte umfasst sämtliche empfangenen Erwerbs- und Vermögenseinkommen einschließlich der empfangenen laufenden Übertragungen (wie Renten, Arbeitslosengeld usw.) und abzüglich der geleisteten laufenden Übertragungen (vor allem direkte Steuern und Sozialbeiträge). Es entspricht dem Einkommen, das den privaten Haushalten (einschließlich der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck) letztlich zufließt und dass sie für Konsum- oder Sparzwecke verwenden können. Der Berechnung des verfügbaren Einkommens liegt das Inländer- oder Wohnortkonzept zugrunde. Die Veränderungen des verfügbaren Einkommens sind in jeweiligen Preisen angegeben, d. h. eine Preisbereinigung erfolgt nicht.
Die Ergebnisse sind abgestimmt auf den Berechnungsstand des Statistischen Bundesamtes vom August 2022. Zusammen mit der Berechnung der Ergebnisse für das Jahr 2021 wurden die Ergebnisse der Jahre 2018 bis 2020 überarbeitet.
Da die Regionalisierung eine Vielzahl an statistischen Basisinformationen erfordert, liegen die Kreisergebnisse erst mit einer Zeitverzögerung von knapp zwei Jahren vor.
Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot des Arbeitskreises „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“ unter www.vgrdl.de.

Autorin: Sophia Häußler (Sachgebiet VGR, ETR, Arbeitsmarkt)

Quelle Text/Bild:
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Mainzer Straße 14-16
56130 Bad Ems

www.statistik.rlp.de

Kaiserslautern, 14.09.2023