Sondereinfahrtszeiten für den Hauptfriedhof vor Ostern

Am Mittwoch, 5. April, in der Zeit von 14 bis 16:30 Uhr besteht die Möglichkeit, mit dem Pkw auf den Hauptfriedhof zu fahren. Im Gegenzug bleibt an Karfreitag und Ostersamstag, 7. und 8. April, aus Gründen der Sicherheit und des erhöhten Besucheraufkommens die Zufahrt aufs Friedhofsgelände für motorisierte Fahrzeuge geschlossen.



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Quelle Text/Bild:
Pressestelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern
Willy-Brandt-Platz 1, 67657 Kaiserslautern
www.kaiserslautern.de

Kaiserslautern, 29.03.2023

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