20.400 Euro Geldstrafe für den FCK

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FCK im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichem Verhalten seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.400 Euro belegt. Davon kann der Verein einen Betrag von bis zu 6800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Vor Anpfiff der zweiten Hälfte des Zweitligaspiels beim Hamburger SV am 8. Oktober 2022 zündeten Kaiserslauterer Zuschauer mindestens zehn pyrotechnische Gegenstände. Der Spielbeginn verzögerte sich um etwa drei Minuten. Zudem wurden in der 48. Spielminute mindestens zehn weitere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt, woraufhin das Spiel für vier Minuten unterbrochen werden musste. Des Weiteren wurden während der Partie weitere sieben pyrotechnische Gegenstände im Gästebereich entzündet.



Der FCK wird wie gewohnt versuchen, Einzeltäter zu identifizieren und gegebenenfalls in Regress zu nehmen. Gegen ermittelte Täter werden zudem Stadionverbote ausgesprochen. Gleichzeitig möchte sich der FCK nochmals für den Support der FCK-Fans bedanken, die die Roten Teufel lautstark und regelkonform unterstützen.

Quelle Text/Bild:
1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA
Fritz-Walter-Straße 1
67663 Kaiserslautern

www.fck.de

Kaiserslautern, 06.01.2023

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