Land als verlässlicher Partner an Seite der Kommunen

Am 1. Januar 2023 tritt der neue kommunale Finanzausgleich (KFA) in Kraft. Damit wird das Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 16. Dezember 2020 umgesetzt und der KFA vom Steuerverbundsystem auf ein strikt bedarfsorientiertes System umgestellt.
Ab dem 1. Januar 2023 stehen der kommunale Mindestbedarf und die Mindestfinanzausstattung im Mittelpunkt der Berechnung der Finanzausgleichsmasse. „Die Finanzausgleichsmasse liegt im Jahr 2023 bei 3,843 Milliarden Euro. Das sind 357 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Der historische Zuwachs wird die kommunalen Haushalte in Rheinland-Pfalz nachhaltig stärken“, sagten Innenminister Michael Ebling und Finanzministerin Doris Ahnen.

„Finanzstärkere Kommunen werden finanzschwächere in Zukunft deutlicher unterstützen. Das ist gelebte Solidarität und trägt dem Ziel von gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Regionen des Landes Rechnung“, so Innenminister Michael Ebling.

Das Land wird zudem in einem einmaligen Kraftakt drei Milliarden Euro der Liquiditätskredite der Kommunen übernehmen und die Kommunen mit 250 Millionen Euro aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) zusätzlich massiv in diesem wichtigen Zukunftsfeld stärken. „Das ist in diesen Krisenzeiten wirklich enorm und macht deutlich, dass das Land ein verlässlicher Partner an der Seite der Kommunen ist“, betonten Ebling und Ahnen. Das neue Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) sieht auch eine erhöhte Transparenz in der zukünftigen Fortentwicklung des KFA vor, unter anderem durch eine weiterhin enge Einbindung der kommunalen Spitzenverbände.



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Mainz, 30.12.2022