Keine Steuererhöhungen durch die Hintertür – Nivellierungssätze unverändert lassen

Der Steuerzahlerbund und Haus & Grund warnen davor, dass es durch die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs zu drastischen Erhöhungen bei der Grund- und Gewerbesteuer kommen kann. So will das Land Rheinland-Pfalz die sog. Nivellierungssätze um bis zu 100 Punkte erhöhen. Damit würden die Kommunen unter Zugzwang gesetzt, an den Hebesätzen zu schrauben.

Ende 2020 urteilte der Verfassungsgerichtshof von Rheinland-Pfalz, dass der Kommunale Finanzausgleich (KFA) verfassungswidrig ist. Es ist das zweite Urteil dieser Art. Zum
1. Januar 2023 wird das Land den KFA abermals reformieren. Anhand der ersten Details ist bereits absehbar, dass die Reform für viele Bürger und Betriebe sehr teuer zu werden droht. Denn nach dem Willen der Landesregierung sollen die Nivellierungssätze teils massiv steigen: für die Gewerbesteuer um 15 Punkte auf 380 Prozent, für die Grundsteuern B um 100 Punkte auf 465 Prozent und für die Grundsteuer A um 45 Punkte auf 345 Prozent. Auf BdSt-Nachfrage teilte das rheinland-pfälzische Finanzministerium mit, dass durch die erhöhten Nivellierungssätze rein rechnerisch ein Einnahmepotenzial in Höhe von 275 Mio. Euro ermittelt wurde.

Damit die unterschiedlich hohen kommunalen Hebesätze vergleichbar sind, setzt das Land die Nivellierungssätze für jede der drei Realsteuern fest. In den KFA gehen nämlich nicht die tatsächlichen Realsteuer-Hebesätze und deren Einnahmen ein, sondern die auf die Nivellierungssätze berechneten Steuereinnahmen. Dadurch wird eine Gemeinde „reicher“ gerechnet als sie ist, wenn ihre Hebesätze unterhalb der Nivellierungssätze liegen; umgekehrt wird sie „ärmer“ gerechnet, so dass bei hohen Hebesätzen die Mehreinnahmen im KFA unberücksichtigt bleiben. Insofern haben die Kommunen einen finanziellen Anreiz, ihre Hebesätze mindestens auf das Niveau der Nivellierungssätze zu heben.

Der Bund der Steuerzahler sieht die Hebesatz-Erhöhungen durch die Hintertür des KFA sehr kritisch. „Viele Kommunen in Rheinland-Pfalz sind nach rund 15 Jahren an verfassungswidrigen Kommunalen Finanzausgleichen stark angeschlagen. Aber einfach die Nivellierungssätze zu erhöhen, mag billig für die Landkasse sein, aber teuer für die Bürger und Betriebe. Denn in der Krise braucht absolut niemand neue Zusatzlasten“, kritisiert Rainer Brüderle, Präsident des BdSt Rheinland-Pfalz. „Richtig wäre es, höhere Landeszuweisungen in den KFA zu geben, damit Städte und Gemeinden über ausreichende Mittel zu ihrer Finanzierung verfügen. Das Landesgeld dafür wäre auch da, wie die regelmäßigen Haushaltsüberschüsse und dicken Rücklagen belegen.“

Haus & Grund Rheinland-Pfalz übt gleichfalls scharfe Kritik an der KFA-Reform. „Jahrelang haben SPD-geführte Landesregierungen ihre Haushalte über verfassungswidrige kommunale Finanzausgleiche saniert. Deshalb ist es ein Unding, dass nun speziell die Immobilieneigentümer für die verfassungswidrige Politik der Vergangenheit bluten sollen“ empört sich Christoph Schöll, Vorsitzender von Haus & Grund Rheinland-Pfalz. „Wir erinnern auch an das politische Versprechen, dass die gegenwärtig in der Umsetzung befindliche Grundsteuerreform aufkommensneutral sein sollte. Doch offenbar will diese Landesregierung gegenüber den Bürgern wortbrüchig werden, indem einfach über den KFA weit höhere Grundsteuer-Hebesätze durchgedrückt werden sollen.“

Der Steuerzahlerbund und Haus & Grund appellieren daher an die Landesregierung und den Landtag, die Nivellierungssätze unverändert zu lassen.

Quelle Text/Bild:
Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz e.V.
Löwenhofstr. 5
55116 Mainz

www.steuerzahler-rheinland-pfalz.de

Mainz, 26.08.2022