Digitalisierung im Rathaus – Vorhaben mit vielen Risiken

Es ist absolut korrekt den Themenkomplex Digitalisierung zur Chefsache zu machen, weshalb die CDU eine geeignete Organisationsentwicklung auch unterstützt.
Überraschend ist jedoch, dass der Oberbürgermeister ohne hinreichende Planungsgrundlagen und bei der bekannten Haushaltssituation einen derart teuren Nachtrag einbringt. Der Stadtrat hatte nur kurz Zeit dies zu bewerten.
Die auszulösenden Personalkosten belaufen sich allein für die im ersten Schritt knapp 20 zusätzliche Stellen auf 1,5 Mio. € pro Jahr. Tendenz steigend. Es ist absehbar, dass erhebliche weitere zusätzliche Aufwände anfallen werden. Das Geld haben wir in Kaiserslautern nicht. Das ist im nur knapp ausgeglichenen Haushalt auch nicht eingepreist und wird uns spätestens beim nächsten Haushalt einholen. Auch für die Jahre der Finanzplanung 2024/25 konnten wir keinen ausgeglichenen Etat vorlegen.
Nur als Beispiel: Für 1,5 Mio. müsste der Grundsteuerhebesatz um 40 %-Punkte erhöht werden! Daher kann die CDU-Fraktion das so nicht mittragen.

Wir fordern stattdessen, dass das Land die Digitalisierung seiner Kommunen zur Pflichtaufgabe macht, die dann natürlich im Rahmen der Konnexität vorwiegend vom Land zu finanzieren ist. Und zwar dauerhaft zu finanzieren. Es kann nicht sein, dass es immer nur befristete Anschubfinanzierungen gibt und die Lasten danach dauerhaft an den Kommunen kleben bleiben.
Grundsätzlich gilt für Stellenmehrungen auf Antrag der Verwaltung, dass diese nur bei entsprechender Kompensation oder einem sinnvollen Finanzierungsvorschlag der Verwaltung umgesetzt werden dürfen. Wir fordern den Oberbürgermeister daher auf, dem Rat einen entsprechenden Kompensationsvorschlag zu unterbreiten oder die Vorlage zurückzuziehen.
Die vom Oberbürgermeister eingebrachte Entscheidungsvorlage mit dem millionenschweren Nachtragsstellenplan hat nicht nur die Kosten verschwiegen, auch die inhaltlichen Ziele sind nicht hinreichend spezifiziert. Entsprechend sind die mit den neuen Stellen zu leistenden Aufgaben auch nur unzureichend eingeordnet.
Erschwerend kommt hinzu, dass von viele Stadträten die Verfügbarkeit der erforderlichen Experten in Frage gestellt wird, weshalb der Vorhabenkomplex und angestrebte Umsetzungen schon vor Start auf Rot gesetzt werden müssen.
Kein verantwortungsbewusster Unternehmer würde auf dieser Entscheidungsgrundlage eigenes Geld freigeben!

Wenn man sich jedoch auf der Seite der Bundesregierung zum Onlinezugangsgesetz den Umsetzungsgrad der Kommunen anschaut, dann scheinen die bisherigen umfänglichen Digitalisierungsinvestitionen in Kaiserslautern ihre Ziele nicht erreicht zu haben. Umso kritischer sind daher neue Investitionen zu beleuchten. Ein Grund ist wohl auch, dass der Oberbürgermeister Verantwortlichkeiten bisher nur im Ehrenamt oder Nebenamt besetzt hat. Die CDU fordert daher einmal mehr, dass in einer geeigneten Organisationsstruktur Experten die zu leistenden Vorhaben spezifizieren und planen.
Entlang der Machbarkeiten gilt es dann Projekte zu planen und anzugehen. Eine dringende Empfehlung der Bundesregierung im Kontext Onlinezugangsgesetz an die Kommunen ist auch, wo immer möglich mit vergleichbaren Kommunen zu kooperieren.
„Einfach springen“ wie es im Stadtrat gesagt wurde, ist bei einem derart strategischen und extrem aufwendigen Komplex definitiv nicht geboten. Für die CDU ist zwingend, dass alle Beteiligten, besonders auch die ggf. neu anzustellenden Mitarbeiter, reale Chancen für erfolgreiche Umsetzungen haben. Insofern ist es wichtig, dass diese anspruchsvollen Aufgaben endlich hauptamtlich verantwortet und mit einem geeigneten Personalentwicklungsplan begleitet werden.

Quelle Text/Bild:
CDU- Stadtratsfraktion
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern

www.cdu-fraktion-kaiserslautern.de

Kaiserslautern, 24.06.2022