Staatsanwaltschaft Kaiserslautern zu den Tötungsdelikten gegen zwei Polizeibeamte (PM Nr. 3)

Auf Nachfragen zu den Tötungsdelikten gegen zwei Polizeibeamte in Ulmet (PM Nr. 3)

Im Rahmen der richterlich angeordneten Öffentlichkeitsfahndung meldete sich am Tattag ein Zeuge über eine Rechtsanwältin, der angab, dass er auf Anruf eines der Tatverdächtigen das Auto abgeschleppt habe, das nicht mehr fahrbereit war. Der Abschlepport war nicht der Tatort, befand sich aber nur wenige Kilometer entfernt davon. Dieses Auto ist sichergestellt. An ihm wurden Einschüsse festgestellt, die näher untersucht werden. Im Anwesen in Sulzbach, bei bzw. in dem beide Tatverdächtige festgenommen wurden, wurden zwei Langwaffen sichergestellt, nämlich eine doppelläufige Schrotflinte und ein Jagdgewehr Winchester Bergara 308. In dem Anwesen in Spiesen-Elversberg, das der eine Tatverdächtige nach derzeitigen Erkenntnissen bewohnte, allerdings nicht nur er, wurden folgende Waffen sichergestellt: 5 Kurzwaffen, 10 Langwaffen, 1 Armbrust, 1 Repetiergewehr. Dieser Tatverdächtige hatte nach Auskunft der zuständigen Behörde zum Zeitpunkt der Tat weder einen Jagdschein noch eine Erlaubnis zum Besitz von Schusswaffen.

Dr. Gehring, Leitender Oberstaatsanwalt

Quelle Text/Bild:
Staatsanwaltschaft Kaiserslautern
Bahnhofstraße 24
67655 Kaiserslautern

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Kaiserslautern, 08.02.2022