Notiz reicht nach Unfall nicht!

Dass es nach einem Unfall nicht ausreicht, eine schriftliche Notiz zu hinterlassen, musste ein Autofahrer am Montag lernen. Gegen den Mann wird wegen Unfallflucht ermittelt. Ihm wird vorgeworfen, am Montagvormittag in der Leipziger Straße auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes beim Rangieren einen abgestellten VW Golf gerammt und beschädigt zu haben. Anstatt seinen Pflichten als Unfallverursacher nachzukommen und den Vorfall zu melden, hinterließ er lediglich eine Notiz am beschädigten Fahrzeug und fuhr anschließend weiter. Der Halter des beschädigten VW Golf fand die Notiz am späten Vormittag und meldete den Unfall bei der Polizei. Der Verursacher konnte mit Hilfe der US-Militärpolizei ausfindig gemacht werden. Auf ihn kommt eine Strafanzeige zu. |cri

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Quelle Text/Bild:
Polizeipräsidium Westpfalz
Logenstraße 5
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Kaiserslautern, 11.01.2022