Tür anstoßen gilt als Unfall – Zeugen gesucht!

Fast täglich werden der Polizei Unfallfluchten gemeldet, die durch sogenannte „Parkrempler“ entstehen. Wer zum Beispiel auf einem Parkplatz beim Aussteigen aus seinem Wagen mit der Tür gegen das danebenstehende Fahrzeug stößt und dabei Schaden anrichtet, gilt als Unfallverursacher. Er muss den Schaden melden – andernfalls begeht er Fahrerflucht und somit eine Straftat. Gesucht wird nach dem Verursacher, der am Montag oder Dienstag auf einem Parkplatz am Opelkreisel auf diese Weise einen Seat Mii beschädigt hat. Die betroffene Fahrzeughalterin entdeckte bei der Rückkehr zu ihrem Auto eine Delle und Kratzer in der Fahrertür. Offenbar war jemand, der daneben parkte, mit seiner Tür dagegen gestoßen.

Dies muss entweder am Montag, 3. Mai oder am Dienstag 4. Mai, jeweils zwischen 10:45 und 20:15 Uhr passiert sein. Zeugen, die Hinweise auf den oder die Verantwortliche geben können, oder die gesehen haben, welches Fahrzeug neben dem Seat parkte, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0631 369-2250 bei der Polizeiinspektion 2 zu melden. |elz

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Quelle Text/Bild:
Polizeipräsidium Westpfalz
Logenstraße 5
67655 Kaiserslautern

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Kaiserslautern, 07.05.2021