CDU-Fraktion sieht sich bestätigt

Schulz übt massive Kritik an der SPD Kaiserslautern und verlangt eine zügige Haushaltsgenehmigung durch die ADD

Der haushaltspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Manfred Schulz, erklärt zum heutigen Urteil des Verfassungsgerichtshof:
„Wie von unserer Fraktion erwartet, hat der VGH abermals die kommunale Finanzausstattung für verfassungswidrig erklärt. Wir fühlen uns vollauf bestätigt und sind über das Urteil hoch erfreut. Nach der höchstrichterlichen Entscheidung dürfte wohl hoffentlich auch der SPD-Fraktion im Stadtrat klar geworden sein, dass die uns übertragenen Pflichtaufgaben vom Land seit nunmehr mindestens 13 Jahren nicht auskömmlich finanziert wurden. Damit ist endgültig klar, dass die exorbitante Verschuldung, sowie die laufenden Defizite der Stadt, ganz überwiegend von der SPD-geführten Landesregierung zu verantworten sind.

Wir bedanken uns bei den klageführenden Kommunen, dem Landkreis Kaiserslautern und der Stadt Pirmasens, dass sie stellvertretend für alle Kommunen in Rheinland-Pfalz die aufwendigen Gerichtsverfahren durchgestanden haben. Die Mühe hat sich auf jeden Fall gelohnt. Von dem Urteil wird insbesondere auch unsere hoch verschuldete Stadt Kaiserslautern profitieren, deren politische Führungsfiguren der SPD mit allen Mitteln der politischen Trickkiste gearbeitet hatten, um eine eigene Klage der Stadt zu verhindern. Trotz inständigen Bittens des Städtetags Rheinland-Pfalz, der die Interessen der Städte gegenüber dem Land vertritt, wurde eine von Oberbürgermeister Weichel (SPD) bereits eingelegte Klage gegen den Schlüsselzuweisungsbescheid 2015 nicht weiter betrieben. Der OB hatte auch in dieser Frage kein Rückgrat gezeigt, und sich plötzlich gegen eine Klage ausgesprochen. Entsprechende CDU-Anträge das Verfahren wieder aufzunehmen, sind vor allem am Widerstand der SPD-Fraktion im Stadtrat gescheitert. Deren Vorsitzender Andreas Rahm zog es leider vor die Interessen der Landesregierung zu vertreten, anstatt die Belange der Bürger dieser Stadt. Stattdessen zogen die Herren Weichel und Rahm es vor, stets brav den Vorgaben der ADD Folge zu leisten, die als nachgeordnete Behörde der Landesregierung stets Kürzungen im sog. Freiwilligen Leistungsbereich und Steuererhöhungen der Stadt forderte. Stets haben diese die Vorgaben des Landes abgenickt, anstatt dagegen vorzugehen.
Noch in seiner Haushaltsrede am 17. Dezember 2018 lobte der SPD-Fraktionsvorsitzende das maßgebliche Landesfinanzausgleichsgesetz über den grünen Klee, und machte erhebliche Verbesserungen für die Stadt Kaiserlautern geltend. Dieses neuerliche Urteil straft diese Sichtweise Lügen. Offensichtlich hat er hier eher als SPD-Regierungssprecher denn als Sachwalter der Interessen Kaiserslautern gesprochen.
Insbesondere muss sich Herr Rahm auch fragen lassen, warum er der letzten Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs in seiner Funktion als Landtagsabgeordneter zugestimmt hat, obwohl er doch wusste, oder hätte wissen müssen, dass auch damit die finanzielle Krise der Stadt nicht annähernd behoben, sondern dauerhaft fortgeschrieben werden würde. Insofern ist dieses Urteil nicht nur eine Klatsche für die Regierung Dreyer, sondern auch für den Landtagsabgeordneten Rahm. Sollte ich am 14. März 2021 in den Landtag gewählt werden, werde ich für ein neues System der kommunalen Finanzausstattung kämpfen, von dem unsere Stadt nachhaltig profitieren wird.
Wir fordern jetzt vom Land eine zügige Genehmigung des vom Stadtrat verabschiedeten Haushalts 2021/22. Die CDU-Fraktion wird keine Kürzungen bei den freiwilligen Leistungen akzeptieren, wie sie noch im Haushaltsentwurf des Oberbürgermeisters bei den Sportfördermitteln oder der Eisbahn vorgesehen waren. Ebenso wenig werden wir, auf Basis dieser bisher verfassungswidrigen kommunalen Finanzausstattung, Steuererhöhungen zu Lasten unserer Bürger und Unternehmen zustimmen!“

 

Manfred Schulz

 

Quelle Text/Bild:
CDU- Stadtratsfraktion
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern

www.cdu-fraktion-kaiserslautern.de

Kaiserslautern, 16.12.2020