Rheinland-Pfalz verdoppelt Bundes-Bonus: Höhere Corona-Prämie für Pflegekräfte und weitere Beschäftigte in Krankenhäusern

Finanzielle Anerkennung für außergewöhnliche Leistungen: Rheinland-Pfalz sattelt bei seinem Anteil der bundesweiten Corona-Prämie für Pflegekräfte in Krankenhäusern auf und weitet mit einer zusätzlichen Aufstockung den möglichen Empfängerkreis deutlich aus. Konkret stockt das Land nicht nur den Bonus für Pflegekräfte, die durch die Versorgung von Corona-Patientinnen und -Patienten besonders belastet waren, um die Hälfte auf, sondern erhöht auch den rheinland-pfälzischen Anteil der Bundeszahlung um weitere 50 Prozent, um eine finanzielle Anerkennung für andere Krankenhausbeschäftigte wie beispielsweise Personal in der Notaufnahme, Reinigungskräfte und Laborbeschäftigte zu ermöglichen, die in der Pandemie besonders gefordert waren. „Mir ist es sehr wichtig, dass wir die außergewöhnlichen Leistungen der Beschäftigten in unseren Krankenhäusern in einem besonderen Maß anerkennen – und zwar nicht nur mit guten Worten, sondern auch ganz spürbar mit Geld. Dafür nimmt das Land freiwillig mehrere Millionen Euro in die Hand, um den Basisbonus des Bundes zu verdoppeln“, sagte Gesundheits- und Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Der Beschluss fiel am Dienstag im Ministerrat und wird aus Mitteln des Nachtragshaushalts finanziert.

Pflegekräfte und Beschäftigte in anspruchsberechtigten Krankenhäusern erhalten damit – vergleichbar mit Beschäftigten in der Altenpflege, deren Bundesprämie vom Land ebenfalls aufgestockt wurde – eine finanzielle Anerkennung für ihre Leistungen während der Pandemie. Konkret ist vorgesehen, dass besonders belastete Pflegekräfte eine Prämie von bis zu 1.000 Euro aus Bundesmitteln erhalten. Im ersten Schritt erhöht Rheinland-Pfalz diese Zahlung um bis zu 500 Euro je Pflegevollkraft. Im zweiten Schritt erhöht das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie den Gesamtbetrag des Bundes für Rheinland-Pfalz um weitere 50 Prozent. Dieses Geld ist nach einem engen Dialog mit den Arbeitnehmervertretungen dafür vorgesehen, dass weitere Krankenhausbeschäftigte für ihren Einsatz eine finanzielle Anerkennung erhalten können. Die Auswahl der Empfängerinnen und Empfänger sowie Höhe der individuellen Prämie obliegt – unter Beachtung der Anforderungen an eine zweckentsprechende Verwendung der Landesmittel, die durch das Gesundheitsministerium festgelegt werden – dem jeweiligen Krankenhausträger in Absprache mit den Arbeitnehmervertretern.

„Mit der freiwilligen Verdopplung des vom Bund gezahlten Bonus erreichen wir in Rheinland-Pfalz gleich zwei wichtige Ziele“, erklärte Ministerin Bätzing-Lichtenthäler. „Zum einen erhalten die besonders belasteten Pflegekräfte eine deutlich höhere finanzielle Anerkennung. Zum anderen stellen wir zusätzlich sicher, dass auch weitere Krankenhausbeschäftigte, die in schwierigen Zeiten Besonderes geleistet haben, nicht leer ausgehen – diese finanzielle Anerkennung aber nicht zu Lasten der Pflegekräfte geht.“ Insbesondere Beschäftigte in der Pflege, aber auch andere Krankenhauskräfte, gehörten zu den Berufsgruppen, deren Arbeitszeiten und -belastungen in keinem Verhältnis zum Verdienst stünden. Dabei hätten gerade sie sich während der Pandemie als unersetzlich erwiesen. „Beide Berufsgruppen sind mehr als andere gefährdet und gefordert worden. Ihr unermüdlicher Einsatz verdient Respekt, Dank und Anerkennung“, teilte Ministerin Bätzing-Lichtenthäler mit.

Die Auszahlung der Prämien an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die anspruchsberechtigten Krankenhäuser wird bis zum 31. Dezember dieses Jahres angestrebt. Die Kosten für die Aufstockung der Bundesmittel dürften im Land bei rund 4,2 Millionen Euro liegen. Eine genaue Aufstellung der Zahlen läuft derzeit noch.

Hintergrund: Welche Krankenhäuser sind anspruchsberechtigt?

Die Bonusgelder fließen generell an Beschäftigte in Krankenhäuser, die eines der folgenden vom Bund aufgestellten Kriterien erfüllen:

– mindestens 20 Corona-Patientinnen oder -Patienten in voll- oder teilstationärer Behandlung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai 2020 in Krankenhäusern mit weniger als 500 Betten oder

– mindestens 50 Corona-Patientinnen oder -Patienten in voll- oder teilstationärer Behandlung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai 2020 in Krankenhäusern mit 500 oder mehr als 500 Betten.

Quelle Text/Bild:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstr. 9
55116 Mainz

www.msagd.rlp.de

Mainz, 30.09.2020