Stadt kündigt Eisbahn-Pachtvertrag mit Gartenschau Ausgaben übersteigen Einnahmen um mehr als das doppelte

Angesichts der schwierigen Haushaltslage der Stadt Kaiserslautern hat Oberbürgermeister Klaus Weichel den Pachtvertrag über die Veranstaltungshalle der Gartenschau zum Betrieb der Eisbahn fristgemäß zum 28. Februar 2021 gekündigt. Dies habe er auch im Doppelhaushalt 2021/2022 so festgesetzt, erklärte Weichel in der Stadtratssitzung vom 25. August. Schon im Juli hatte er angekündigt, die Eisbahn aufgrund der Corona-Pandemie in diesem Jahr abzusagen. Mit der Kündigung ist aber auch darüber hinaus kein städtischer Eisbahnbetrieb auf der Gartenschau mehr möglich.

„Angesichts unserer desolaten finanziellen Situation, dem unmissverständlichen Auftrag der Kommunalaufsicht, für einen annähernd ausgeglichenen Haushalt zu sorgen und in Anbetracht der Tatsache, dass der Betrieb einer Eisbahn keine originäre öffentliche Aufgabe ist, sah ich mich zu diesem Schritt gezwungen“, erklärt das Stadtoberhaupt. „Wenn wir der gesetzlichen Verpflichtung zur Vorlage eines ausgeglichenen Haushalts weiterhin nicht nachkommen können, stehen wir noch vor viel schwerwiegenderen Problemen als einer geschlossenen Eisbahn!“, betont Weichel.

Für die Durchführung einer Eisbahnsaison fällt, wie der OB erklärt, im städtischen Haushalt unter normalen Umständen insgesamt ein Aufwand von etwa 430.000 bis 480.000 Euro an. In die Aufwendungen fließen unter anderem Personalkosten, Sachleistungen und die Pachtzahlungen von jeweils 80.000 Euro für zwei Monate beziehungsweise insgesamt rund 160.000 Euro für die vier Wintermonate (Januar, Februar, November, Dezember) ein. Für 2021 sei zudem eine zehnprozentige Erhöhung der Pacht vorgesehen gewesen. Weichel: „Bei einem jährlichen Ertrag von rund 150.000 bis 160.000 Euro ergibt sich ein Defizit von durchschnittlich rund 300.000 Euro.“

Zusätzliche Kosten durch etwaige „Corona-Schutzmaßnahmen“ sind hierbei noch gar nicht berücksichtigt. Eine konkrete Prognose zu deren Höhe ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Sie ist abhängig von der dann jeweils gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung. Die Erfahrungen mit den Mehraufwendungen für den Schwimmbadbetrieb lassen aber erahnen, in welchen Dimensionen sich die zusätzlichen Kosten belaufen werden. Einem erhöhten Personalbedarf und zusätzlichen Investitionen, beispielsweise in ein corona-taugliches Kassensystem und sonstige Corona-Schutzmaßnahmen, stünden aber sicherlich erhebliche Mindereinnahmen durch deutlich reduzierte Besucherzahlen gegenüber, da sich voraussichtlich statt der üblichen 300 bis 400 Personen wahrscheinlich nur maximal 80 Besucher gleichzeitig in der Halle aufhalten dürfen.

„Mir ist bewusst, dass eine Kündigung auch erhebliche finanzielle Konsequenzen für die Betreiber der Gartenschau hat“, so Weichel. Darum halte er sein Angebot aufrecht, die durch die Kündigung ausfallenden Mietkosten kompensieren zu wollen. „Gleichzeitig hoffe ich doch sehr darauf, dass sich nach unserem Ausscheiden aus dem Geschäft eine andere, möglicherweise privatwirtschaftliche Lösung finden lässt, um unseren Bürgerinnen und Bürgern in den kommenden Jahren wieder das Eislaufen anbieten zu können“, erklärt der OB abschließend.

Quelle Text/Bild:
Pressestelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern,
Willy-Brandt-Platz 1,
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Kaiserslautern, 04.09.2020