Coronavirus: Landesregierung veröffentlicht neuen Bußgeld­katalog

Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz insgesamt 9.083 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle, 243 Todesfälle und 7.801 genesene Fälle. 1.039 Menschen im Land sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert, Stand: 10.10 Uhr

Die oben genannten Zahlen entsprechen den in der Meldesoftware des Robert Koch-Instituts übermittelten laborbestätigten Fällen einer COVID-19 Erkrankung mit Meldeadresse in Rheinland-Pfalz. Diese werden von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestelle beim Landesuntersuchungsamt an das Robert Koch-Institut übermittelt. Diese Zahlen können vereinzelt von den durch die Kreisverwaltungen kommunizierten Zahlen abweichen.

Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen wird anhand eines Bewertungsalgorithmus ermittelt. Diese Angaben können von den Zahlen des Robert Koch-Instituts abweichen. Als Gemeldete gelten alle Menschen mit COVID-19 Erkrankung mit Meldedatum der letzten 7 Tage, pro 100.000 Einwohner.

Landesregierung veröffentlicht neuen Bußgeldkatalog

Alle Länder mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt hatten sich in der Videokonferenz der Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit Bundeskanzlerin Angela Merkel vom Donnerstag für eine einheitliche Untergrenze bei Verstößen gegen die Maskenpflicht im ÖPNV und im Einzelhandel ausgesprochen. Im Nachgang hat die Landesregierung nun einen neuen Bußgeldkatalog mit Regelsätzen veröffentlicht. Verstöße gegen die Maskenpflicht sind danach ab sofort mit einem Verwarngeld von 50 Euro belegt.

Der Bußgeldkatalog des Landes sieht bei Verstößen gegen die Quarantänepflicht, also zum Beispiel Begegnungen mit Personen aus anderen Haushalten, ein Bußgeld von 1000 Euro vor. Die Folge der Öffnung eines Clubs oder einer Diskothek, aber auch die Durchführung von Volksfesten haben ein Bußgeld von 5000 Euro zur Folge.

Für die Durchsetzung, also auch Kontrolle der Maßnahmen und die Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes beispielsweise im ÖPNV oder in Geschäften, sind die kommunalen Vollzugsdienste der Städte und Kommunen zuständig. Die Polizei leistet anlassbezogen Vollzugs- bzw. Amtshilfe oder wird im Rahmen der Eilzuständigkeit tätig.

Der neue Bußgeldkatalog ist hier einsehbar: www.corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/

Betriebszeiten Teststationen

Drei der Teststationen des Landes haben ab heute geänderte Betriebszeiten: Die Teststationen am Restplatz Markusberg, in Bitburg sowie in Landau sind ab heute zwischen 10 und 18 Uhr in Betrieb. Am Flughafen Hahn erfolgt der Betrieb der Teststation weiterhin angepasst an den Flugplan.

Einen Überblick über alle Maßnahmen der Landesregierung bietet die Internetseite www.corona.rlp.de.

Alle Zahlen zu den Städten und Kreisen in RLP finden Sie hier:
https://msagd.rlp.de/de/unsere-themen/gesundheit-und-pflege/gesundheitliche-versorgung/oeffentlicher-gesundheitsdienst-hygiene-und-infektionsschutz/infektionsschutz/informationen-zum-coronavirus-sars-cov-2/

Quelle Text/Bild:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstr. 9
55116 Mainz

www.msagd.rlp.de

Mainz, 31.08.2020