FCK: Investoren-Vertrag mit Gruppe regionaler Investoren abschließen

- Grundlage für Insolvenzplan schaffen - Wirtschaftlich beste Lösung schafft solide Basis für nachhaltig belastbare Zukunft - Vertreter des Vereins stimmen der Vorgehensweise zu

Die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA haben auf Ihrer heutigen Sitzung den eigenverwaltenden Geschäftsführer, Soeren Oliver Voigt, beauftragt, den Investoren-Vertrag mit der Gruppe regionaler Investoren final zu verhandeln und abzuschließen.

Dieser Vertrag schafft eine unabdingbare Grundlage für den Insolvenzplan, der mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens dem zuständigen Amtsgericht vorgelegt werden muss. Darüber hinaus sehen die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses in dem Angebot der regionalen Investorengruppe die wirtschaftliche beste Basis für eine nachhaltig belastbare Zukunft des Vereins.

Die Vertreter des 1. FC Kaiserslautern e.V., die als Gäste zu der Sitzung des vorläufigen Gläubigerausschusses eingeladen waren, haben der Vorgehensweise zugestimmt.

„Die Zustimmung der Vereinsvertreter war für die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses von entscheidender Bedeutung“, erläutert der vorläufige Sachwalter, Dr. Andreas Kleinschmidt.

Dr. Andreas Kleinschmid © 1.FCK

„Der vorläufige Gläubigerausschuss hat sich in den zurückliegenden Tagen und Wochen intensiv mit den vorliegenden Offerten und Angeboten befasst und den interessierten Parteien ausreichend Zeit gegeben, die eingeforderten notwendigen Unterlagen vorzulegen“, erklärt Soeren Oliver Voigt. „Unabhängige, sachverständige Prüfer wurden vom vorläufigen Gläubigerausschuss beauftragt, die tatsächlich vorliegenden Dokumente zu analysieren, zu bewerten und zu vergleichen. Letztendlich stellten die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses heute einstimmig fest, dass ausschließlich die Gruppe der regionalen Investoren die Vorgaben zu Bonitätsprüfung, zu Geldwäsche, zu Compliance sowie zu den Regularien und Statuten des DFB und der Satzung des FCK erfüllen konnte.“

„Die heutige Entscheidung des vorläufigen Gläubigerausschusses als zentralem Gremium im vorläufigen Insolvenzverfahren verschafft uns die für die nächsten Schritte dringend gebotene Transaktionssicherheit“, ergänzt der Generalbevollmächtigte der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA, Dirk Eichelbaum. „Wir haben jetzt die Chance, den Insolvenzplan fristgerecht bei Gericht einzureichen. Mit der Eröffnung des Verfahrens kann das zuständige Amtsgericht dann den Termin für die Gläubigerversammlung festlegen, die über die Annahme des Insolvenzplans zu entscheiden hat.“

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Quelle Text/Bild:
1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA
Fritz-Walter-Straße 1
67663 Kaiserslautern

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Kaiserslautern, 29.07.2020