Fake-Shop: E-Bike bestellt – Rund 2.200 Euro Schaden

Rund 2.200 Euro hat ein 61-Jähriger für ein E-Bike bezahlt, das Elektrorad aber nie erhalten. Der Mann ist im Internet auf einen mutmaßlichen Fake-Shop hereingefallen.

Ende Juni bestellte der 61-Jährige auf einer Internetseite ein Elektrofahrrad. Er überwies dem vermeintlichen Online-Händler rund 2.200 Euro auf ein Konto nach Spanien. Dann wartete der Käufer auf sein neues E-Bike. Das Fahrrad wurde allerdings nicht geliefert. Eine Reklamation beim Online-Händler – nicht möglich: Der Shop ist im Internet nicht mehr aufrufbar. Der 61-Jährige ist auf mutmaßliche Betrüger hereingefallen, die einen sogenannten Fake-Shop betrieben.

Gefälschte Internet-Verkaufsplattformen, sind auf den ersten Blick schwer zu erkennen. Mit professionellen Produktbildern, einem Impressum und Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirken sie seriös und lassen beim Käufer kaum Zweifel an ihrer Echtheit aufkommen. Fake-Shops locken mit günstigen Preisen. Hat der Kunde angebissen und Ware bestellt, wird er oftmals wegen Lieferengpässen vertröstet. Am Ende bekommt der Käufer nichts oder nur minderwertige Ware zu einem ungerechtfertigt hohen Preis geliefert. Die Betrüger verlangen meistens Vorkasse. Das Geld ist weg.

Deshalb: Bevor Sie bei einem vermeintlichen Online-Schnäppchen zuschlagen, vergleichen Sie die Preise! Ist das Angebot realistisch? Geben Sie den Namen des Online-Shops in eine Suchmaschine ein und suchen Sie nach Erfahrungsberichten anderer Käufer. Ein Blick auf die Seiten von Verbraucherzentralen kann auch helfen, betrügerische seiten zu erkennen. Zahlen Sie nicht per Vorkasse, also nicht per Überweisung, Kreditkarte oder Zahlungsdiensten. Nutzen Sie sichere Zahlungswege, beispielsweise den Kauf auf Rechnung. Haben Sie Zweifel: Finger weg! Kaufen Sie das gewünschte Produkt am besten beim Händler Ihres Vertrauens.

Falls Sie Opfer von Betrügern geworden sind und bereits bezahlt haben, nehmen Sie sofort Kontakt mit Ihrer Bank oder dem Zahlungsdienstleister auf. Möglicherweise lässt sich der Geldtransfer noch stoppen. Sichern Sie alle Belege, eMails und Rechnungen und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Bringen Sie die gesicherten Unterlagen mit. Auch wenn die strafrechtliche Verfolgung von Tätern schwierig ist, weil die Betrüger aus dem Ausland agieren, sollten Sie sich nicht von einer Anzeige abbringen lassen. Nur dann können Löschungen von Fake-Shops konsequent vorangetrieben werden. |erf

Quelle Text/Bild:
Polizeipräsidium Westpfalz
Logenstraße 5
67655 Kaiserslautern

www.polizei.rlp.de

Kaiserslautern, 07.07.2020