Nächste Schritte in der KVR: Digitalisierung und interkommunale Zusammenarbeit im Fokus

Die Landesregierung, die Landtagsfraktionen von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die kommunalen Spitzenverbände Rheinland-Pfalz haben sich auf der Grundlage der ergänzenden Gutachten zur interkommunalen Zusammenarbeit auf gemeinsame Reformschritte zur Fortführung der Kommunal- und Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz verständigt.
Dies ist das Ergebnis eines mehr als zwölfmonatigen konstruktiven und transparenten Beratungsprozesses aller Beteiligten, der nunmehr mit der Auswertung der zusätzlichen wissenschaftlichen Untersuchungen abgeschlossen worden ist.

Nach Vorlage der Hauptgutachten zur weiteren Umsetzung der Kommunal- und Verwaltungsreform im Jahr 2018 hat die Landesregierung in Abstimmung mit den Landtagsfraktionen der SPD, der CDU, der FDP und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie den kommunalen Spitzenverbänden entschieden, das Thema der interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) noch einmal vertiefend beleuchten zu lassen. Dabei sollte durch die Gutachter Professor Dr. Ivo Bischoff (Universität Kassel), Professor Dr. Junkernheinrich (Technische Universität Kaiserslautern) und Professor Dr. Ziekow (Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer) insbesondere untersucht werden, ob eine Ausweitung und Verbesserung der IKZ in Rheinland-Pfalz eine Alternative zu einer Gebietsreform auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte darstellen kann.

Die Professoren Junkernheinrich und Ziekow kommen zu dem Ergebnis, dass die Gebietsreform auf Kreisebene nicht durch eine Intensivierung der IKZ ersetzt werden kann. Die Zukunftsfähigkeit des Landes sollte nach ihrer Auffassung durch eine Kombination aus Gebietsreformen und ergänzender IKZ gesichert werden. Prof. Dr. Bischoff spricht sich für die Digitalisierung der Verwaltung als einen der nächsten Reformschritte aus, um dadurch Bereiche einer verstärkten IKZ in einer vernetzt-digitalen Welt zu identifizieren und nutzen zu können.

Die Landesregierung, die Landtagsfraktionen der SPD, der CDU, der FDP und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie die kommunalen Spitzenverbänden verfolgen gemeinsam das Ziel, die Kommunal- und Verwaltungsstrukturen zukunftsfest und nachhaltig zu gestalten. Auf Grundlage der ergänzenden Gutachten wurde daher einvernehmlich die Umsetzung der nachfolgend dargestellten Maßnahmen als weitere Schritte vereinbart.

Eine effiziente und bürgerfreundliche Verwaltung ist ein wichtiger Standortfaktor für die jeweilige Region. Die Digitalisierung wird weiter erhebliche Auswirkungen darauf haben, wie öffentliche und damit auch kommunale Aufgaben zukünftig erledigt werden. Basierend auf den Empfehlungen aus den IKZ-Gutachten werden im Bereich der Digitalisierung und der IKZ vor dem Hintergrund des Onlinezugangsgesetzes (OZG) jetzt beginnend weitere Schritte im Rahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform umgesetzt.
Um aussagekräftige Ergebnisse hierzu zu erhalten, werden die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände ihre bereits bestehende Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes (OZG) fortschreiben, um den Digitalisierungsprozess zügig voranzubringen. Bei diesem Prozess stehen die Schaffung weiterer einheitlicher Standards und Kooperationen im Mittelpunkt der Aktivitäten. Damit sollen eine optimale Struktur für eine effiziente kommunale Aufgabenerledigung sowie Grundlagen für die Entscheidung, welche weiteren Reformschritte erforderlich werden, geschaffen werden.
Gleichzeitig werden die Kommunen, insbesondere auch in den Regionen, in denen seitens der Hauptgutachter ein vorrangiger Reformbedarf gesehen wird, die interkommunale Zusammenarbeit in Modellprojekten mit Unterstützung des Landes intensivieren. Dabei soll der Schwerpunkt auf die von den Gutachtern vorrangig untersuchten Aufgabenfelder Back-Office sowie Sozial- und Jugendhilfegelegt werden.
Damit werden die verfügbaren Ressourcen optimal genutzt, um Erkenntnisse zu gewinnen, ob und inwieweit eine konsequente Digitalisierung und eine substanzielle Intensivierung von IKZ Kommunen stärken kann. Das Land wird diese Prozesse in geeigneter Form unterstützen.

Auf dieser Grundlage soll im zweiten Halbjahr 2021 gemeinsam über die bis dahin umgesetzten Maßnahmen und erzielten Erkenntnisse berichtet und über die weiteren Reformschritte befunden werden.

Die ergänzenden Gutachten zur interkommunalen Zusammenarbeit sowie eine Zusammenfassung der drei beauftragten Wissenschaftler sind auf der Homepage des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz hier abrufbar.

Quelle Text/Bild:
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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55116 Mainz

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Mainz, 10.05.2020