Wichtige Hinweise der Bundespolizei Kaiserslautern für Pendler, die regelmäßig die Grenze zu Deutschland überqueren

Die Bundespolizei Kaiserslautern weisst darauf hin, dass es zurzeit, gerade in der morgentlichen Hauptverkehrszeit, an der Grenzübergangsstelle in Bienwald, an der B9 im Bereich Lauterbourg, zu längeren Wartezeiten kommt. Dabei zeigt sich, dass die größten Verzögerungen bei Kontrollen entstehen, wenn Bürger ihre Pendlerbescheinigung, ihren Personalausweis und die Fahrzeugpapiere nicht mitführen oder griffbereit haben. Um Verzögerungen künftig zu minimieren und auch in den Hauptverkehrszeiten die Wartezeiten so gering wie möglich zu halten, bittet die Bundespolizei Kaiserslautern alle Bürgerinnen und Bürger: 1.) Die Pendlerbescheinigung sichtbar im Auto auszulegen 2.)Ihren Personalausweis unaufgefordert vorzuzeigen

Grenzübertritte sind nur erlaubt für: 1.) Deutsche Staatsangehörige sowie Personen mit Aufenthaltsrecht in Deutschland 2.) Berufs-Pendler, auch solche im „kleinen Grenzverkehr“ wie zum Beispiel Landwirte, in Deutschland stationiertes französisches Militär und deren zivilen Angehörigen oder Ähnliche 3.) jegliche Form des Warenverkehrs

Sonstige triftige Gründe für eine Einreise ins Bundesgebiet sind: 1.)der Personenkreis der Durchreisenden Staatsangehörigen eines anderen Schengen-Mitgliedsstaat oder Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltsberechtigung in einem solchen bei der Heimreise.

Die Grenzkontrollen dienen der Eindämmung der Corona Pandemie. Die Einreisebeschränkungen wurden über den 15. April 2020 hinaus bis zum 04. Mai 2020 verlängert. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger die Maßnahmen der Bundespolizei zu unterstützen.

 

Quelle Text/Bild:
Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern
Öffentlichkeitsarbeit
Bahnhofstr. 22
67655 Kaiserslautern

Internet: www.bundespolizei.de

Kaiserslautern, 20.04.2020