Unterbringungsbefehl wegen Bedrohung

Am 10.03.2020 bedrohte ein 39-jähriger Mann in Sembach eine deutsch-amerikanische Familie (vgl. Pressemitteilungen des Polizeipräsidiums Westpfalz vom 10. und 11. März 2020). Gegen den Verdächtigen hat die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Kaiserslautern auf Antrag der Staatsanwaltschaft mittlerweile Unterbringungsbefehl erlassen. Er befindet sich in einer Klinik. Die Strafprozessordnung sieht einen Unterbringungsbefehl vor, wenn dringender Tatverdacht besteht und außerdem zu erwarten ist, dass in einer späteren Hauptverhandlung zumindest verminderte Schuldfähigkeit festgestellt und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet werden wird. Nach den bisherigen Ermittlungen liegen diese Voraussetzungen wegen einer Alkoholabhängigkeit vor. Der 39-Jährige räumte den äußeren Sachverhalt weitgehend ein, bestritt aber einen fremdenfeindlichen Hintergrund. In rechtlicher Hinsicht wird ihm in dem Unterbringungsbefehl Bedrohung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen. Die Ermittlungen dauern an.

Quelle Text/Bild:
Staatsanwaltschaft Kaiserslautern
67655 Kaiserslautern, Bahnhofstraße 24

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Kaiserslautern, 18.03.2020