Wie handeln Hausverwaltungen, Bewohner und Immobilienbesitzer jetzt richtig?

Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V. klärt auf

Das Corona-Virus breitet sich in Deutschland weiter aus, hat erhebliche Auswirkungen auf das öffentliche Leben. Konzerte, Sportveranstaltungen, Volksfeste werden abgesagt, Universitäten, Schulen oder Kitas schließen teilweise komplett, um die Ausweitung des Virus zu verlangsamen. Diese Entwicklung hat zunehmend Einfluss auf unseren Alltag – auch für Eigenheimbesitzer, Bewohner größerer Wohnanlagen oder Hausverwaltungen. Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (VDIV-RPS) gibt nachfolgend nützliche Empfehlungen, wie mit der Corona-Thematik unter anderem bei anstehenden Eigentümerversammlungen umsichtig umgegangen werden kann. Die Beachtung und Einhaltung der Hygienevorschriften, die Reduzierung sozialer Kontakte und die Rücksicht auf unsere Mitmenschen ist in diesen Tagen und Wochen von besonderer Bedeutung. Das betrifft ganz besonders auch die Bewohner von größeren Mehrfamilienhäusern, wo sehr viele Menschen unter einem Dach leben. Kehrt ein Bewohner mit leichten Symptomerscheinungen aus seinem Urlaub zurück, ist durch einen Corona-Fall im beruflichen oder familiären Umfeld direkt betroffen beziehungsweise befindet sich bereits selbst in häuslicher Quarantäne, hat die Einstellung aller Kontakte zu anderen Hausbewohnern höchste Priorität. Das betrifft dann beispielsweise auch die sofortige Absage und Neuterminierung von bereits vereinbarten Handwerkerreparaturen, dem Ablesetermin der Verbrauchswerte von Wasser oder Heizung oder ähnlichem. Die Ausbreitung des Corona-Virus stellt auch Hausverwaltungen vor eine Herausforderung, da die Saison der jährlichen Eigentümerversammlungen bald beginnt. Markus Herrmann, geschäftsführender Vorstand im VDIV-RPS: „Die aktuellen Entwicklungen überschlagen sich bundesweit nahezu täglich, eine gültige Handlungsempfehlung für die kommenden Monate können auch wir zum jetzigen Stand der Dinge natürlich nicht gegeben. Wir empfehlen Hausverwaltungen in der jetzigen Situation aber auf alle Fälle, nicht in Panik zu verfallen und anstehende Versammlungen nicht voreilig abzusagen, sondern rufen alle zu rationalem Handeln auf.“ Vorteil einer Eigentümerversammlung ist, dass sie als nicht-öffentliche Veranstaltung ohnehin mit einem begrenzten Teilnehmerkreis stattfindet, bei kleinen Einheiten oft nur mir rund 10 bis 20 Personen. Anders als beispielsweise bei einem Restaurant- oder Kinobesuch sind die Namen der Teilnehmer bekannt, alle Personen werden am Eingang zentral registriert. Sollte der Fall einer Erkrankung eines Teilnehmers eintreten, könnten die erforderlichen Behandlung- und Quarantänemaßnahmen für alle Personen schnell eingeleitet werden. Damit dies im Idealfall gar nicht eintritt, unterstreicht der VDIV-RPS die Wichtigkeit, auch bei der Durchführung einer Eigentümerversammlung auf die allgemeinen Hygienevorschriften zu achten, Desinfektionsmittel am Eingang zur Verfügung zu stellen und auf das Schütteln von Händen zu verzichten. Gerade in der aktuellen Situation kommt einer optimalen Versammlungsvorbereitung besondere Aufmerksamkeit zu. Markus Herrmann: „Unser Verband empfiehlt Hausverwaltungen, die Abrechnungsunterlagen und die Tagesordnung frühzeitig per Mail an die Eigentümer zu verschicken und die Tagesordnung auch wirklich auf die wichtigsten Punkte zu begrenzen, damit die Versammlung immer zügig durchgeführt werden kann. Eigentümer haben für die Prüfung der Unterlagen so auseichend Zeit und können bei eigener Abwesenheit entsprechende Abstimmungsvorgaben per Vertretungsvollmacht vornehmen.“ Im Vorfeld einer Versammlung sollten Eigentümer bei einer eigenen Verhinderung, wie zum Beispiel einer Erkrankung, deshalb noch einmal dringend auf die Möglichkeit einer schriftlichen Vollmachtserteilung hingewiesen werden, damit die Versammlung am Veranstaltungstag auch mit einem deutlich kleineren Personenkreis durchgeführt werden kann und wegen fehlender Beschlussfähigkeit nicht neu terminiert werden muss. Des Weiteren besteht auch immer die Option, Eigentümerversammlungen als Telefon- oder Onlinekonferenz durchzuführen, soweit dies innerhalb der Eigentümergemeinschaft einstimmig entschieden wird. Allgemein bleibt in Corona-Zeiten das Thema Rücksichtnahme DER zentrale Punkt: Die Gesundheit jedes Einzelnen sollte immer oberste Priorität besitzen, kein Eigentümer krank bei einer Versammlung erscheinen, um Ältere und gesundheitlich gefährdete Mitmenschen nicht zu gefährden. Der VDIV-RPS unterstreicht die Wichtigkeit dieses Verhaltens auch für die Verwalterbranche allgemein: Im Interesse jedes Eigentümers sollte die Erkrankung eines Verwaltungsmitarbeiters und damit eine möglicherweise temporäre Lahmlegung einer kompletten Hausverwaltung vermieden werden, um die Handlungsfähigkeit der Verwaltung als Vertreter der Wohnungseigentümer-gemeinschaften immer zu gewährleisten. Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps.

Quelle Text/Bild:
Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
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Kaiserslautern, 16.03.2020