Energierechtstipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Was tun bei untergeschobenen Strom- oder Gasverträgen?

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt vor unseriösen Anrufen angeblicher Energieversorger: Die Anruferinnen und Anrufer erwecken den Eindruck, sie seien vom örtlichen Gas- oder Stromanbieter und wollten ein neues, günstiges Angebot unterbreiten. Zu diesem Zweck benötigen sie angeblich den Zählerstand. Doch Vorsicht! Wer sich darauf einlässt und den Zählerstand mitteilt, erhält schon wenige Tage später eine Vertragsbestätigung des neuen Energielieferanten.

Max Müller, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, sagt: „Diese Masche ist ärgerlich – immer wieder rufen uns überrumpelte Verbraucher an und fragen, was sie tun können. Es ist wichtig zu wissen, dass ein wirksamer Vertrag auf diesem Weg nicht zustande kommt.“ Tatsächlich müsse sich niemand mit diesen angeblichen Verträgen abfinden und es gäbe verschiedene Möglichkeiten, sich zu wehren. Neben einem Widerruf des Vertrags kommen zum Beispiel auch Anfechtung, Rücktritt oder Kündigung in Frage.

Unterstützung bietet der Energierechtsberater der Verbraucherzentrale. Die Beratung findet jeden zweiten Freitagnachmittag in der Verbraucherzentrale, Fackelstrasse 22, 67655 Kaiserslautern statt und kostet 18 Euro. Eine Terminvereinbarung unter Telefon 0631/ 92881 ist erforderlich. Alternativ auch per E-Mail an energierecht@vz-rlp.de oder online über www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp. Die Experten bieten auch eine Überprüfung von Heizkostenabrechnungen für 20 Euro nach postalischer Einsendung an die Verbraucherzentrale in Mainz an.

Ein persönliches Beratungsangebot für den Wechsel des Strom- und Gasversorgers gibt es in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung für 5 Euro.

Quelle Text/Bild:
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
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Kaiserslautern, 08.01.2020