Justizstaatssekretär Philipp Fernis und Bürgermeisterin Beate Kimmel würdigen interdisziplinäre Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Jugendkriminalität

Im Rahmen einer Feierstunde wurde heute im Tagungszentrum „Galappmühle“ des Arbeits- und sozialpädagogischen Zentrums (ASZ) das 10-jährige Bestehen des Haus des Jugendrechts in Kaiserslautern gewürdigt. Zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter aus Justiz, der Polizei, der städtischen Jugendhilfe und verschiedener weiterer Jugendhilfeorganisationen waren der Einladung gefolgt.

Justizstaatssekretär Philipp Fernis lobte in seiner Ansprache die Erfolge der Häuser des Jugendrechts im Kampf gegen die Jugendkriminalität: „Ziel der Einrichtung der Häuser des Jugendrechts war und ist insbesondere, das Abgleiten von Jugendlichen in eine kriminelle Karriere rechtzeitig aufzuhalten und so zu verhindern, dass aus ihnen Intensivtäterinnen oder Intensivtäter werden. Wir können heute – zehn Jahre später – nicht ohne Stolz feststellen, dass wir diesem Ziel ein gutes Stück nähergekommen sind. Die Jugendkriminalität in Rheinland-Pfalz hat sich in den vergangenen Jahren – bezogen auf die Verurteilungen – mehr als halbiert. Dies ist auch auf die vorbildliche Arbeit der Häuser des Jugendrechts zurückzuführen.“

Fernis lobte die enge Kooperation der beteiligten Behörden: „Im Wortsinne ‚Unter einem Dach‘ und Hand in Hand arbeiten hier alle beteiligten Akteure zusammen: Polizei und Staatsanwaltschaft sorgen dafür, dass Straftaten der jugendlichen Täterinnen und Täter schnell aufgeklärt und von der Justiz verfolgt werden. Gerade bei Jugendlichen ist zur Verhinderung weiterer Taten unerlässlich, dass die Strafe ‚auf dem Fuße‘ folgt. Ebenso wichtig ist die Beteiligung von Jugendhilfe und freien Träger, die die Jugendlichen gezielt fördern und unterstützen können“, so der Staatssekretär abschließend.

Bürgermeisterin Beate Kimmel lobte den besonderen pädagogischen Einsatz des Haus des Jugendrechts: „Die Strafverfahren werden hier auch mit pädagogischen Angeboten und präventiven Maßnahmen verknüpft, um zu verhindern, dass solche Straffälligkeiten noch einmal vorkommen,“ betonte sie in ihrer Ansprache. „Über passgenaue Maßnahmen wird bei den Jugendlichen Einsicht und Verantwortungsbewusstsein geweckt“, ist Kimmel überzeugt. Beratungsangebote der Jugendgerichtshilfe sowie die gemeinsame Aufarbeitung der Taten mit den Betroffenen seien dafür ein ideales Mittel. Jugendliche und deren Erziehungsberechtigte auf der Suche nach einem Lösungsweg mit einzubeziehen, zeige sich daher als richtiger und wichtiger Prozess.

Information:

Zentrales Anliegen der Häuser des Jugendrechts ist die Optimierung der Verfahrensabläufe bei der Verfolgung und Verhütung von Jugendkriminalität durch die Zusammenführung von Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe sowie freien Trägern „unter einem Dach“. Die geschaffenen kurzen Informationswege ermöglichen eine zeitnahe und individuell auf den jeweiligen Erziehungsbedarf junger Straftäterinnen und Straftäter zugeschnittene Reaktion auf delinquentes Verhalten, so dass dem mit dem Jugendstrafrecht verfolgten Ziel der Legalbewährung, also dem künftigen Leben ohne Begehung von Straftaten, in besonderem Maße Rechnung getragen wird.

Das ganzheitlich orientierte Konzept, in dem die Durchführung von Fallkonferenzen einen wichtigen Bestandteil darstellt, bezweckt eine Verknüpfung des Jugendstrafverfahrens mit sinnvollen pädagogischen Angeboten für junge Straftäterinnen und Straftäter. Neben der Verfahrensbeschleunigung werden daher in den Häusern des Jugendrechts weitere Ziele verfolgt, wie der Ausbau ambulanter Maßnahmen, die Mitwirkung bei der Jugendhilfeplanung, die Verbesserung der interdisziplinären Kommunikation sowie die Stärkung der Zusammenarbeit mit Schulen und der Prävention. Ein besonderer Akzent liegt in einer stärkeren Berücksichtigung der Opferbelange und der Wahrung und Wiederherstellung des sozialen Friedens durch den Ausbau des Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA).

Das landesweit erste Haus des Jugendrechts wurde im September 2005 in Ludwigshafen eröffnet. Es folgten im Mai 2008 die Häuser des Jugendrechts in Mainz, im September 2009 in Kaiserslautern, im Januar 2010 in Trier und im November 2014 in Koblenz.

Das Haus des Jugendrechts Kaiserslautern bearbeitet seit Mitte 2018 auch Jugendsachen für den Bezirk des Amtsgerichts Kusel. Folgende Verfahrenszahlen waren zu verzeichnen:

Bezirk des Amtsgerichts Kaiserslautern:

2017: 1.861

2018: 1.959

2019 (bis 31.08.): 1.246

Bezirk des Amtsgerichts Kusel:

2018: 414

2019 (bis 31.08.): 219

Von den im Jahr 2018 934 anklagefähigen Ermittlungsverfahren wurden 547 nach § 45 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) eingestellt. In 387 Verfahren (rund 41,4 %) kam es zur Anklageerhebung vor den Jugendgerichten.

Quelle Text/Bild:
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz (MJ)
Ernst-Ludwig-Str. 3
55116 Mainz

www.rlp.de

Kaiserslautern, 02.10.2019