Ohoven: Es gibt keine Verfassungswidrigkeit light – Soli gehört vollständig und für alle abgeschafft

Berlin – Zur aktuellen Soli-Debatte erklärt Mittelstandspräsident Mario Ohoven:
„Der Solidaritätszuschlag gehört mit dem Auslaufen des Solidarpakts II vollständig und für alle abgeschafft, wie es die Politik bei seiner Einführung versprochen hat. Eine Verlängerung des Soli über den 31. Dezember 2019 hinaus ist verfassungswidrig. Daran ändert auch eine geplante Abschaffung für 90 Prozent plus X der Zahler nichts, denn es gibt keine Verfassungswidrigkeit light.
Zudem sorgen die restlichen zehn Prozent dafür, dass dem Fiskus weiterhin etwa die Hälfte des Soliaufkommens erhalten bleibt. So müssen Single-Haushalte oberhalb von 74.000 Euro brutto weiterhin ganz oder teilweise den Soli zahlen. In diesem Zusammenhang von Steuergeschenken zu sprechen, ist zynisch. Die mittelstandstypischen Personengesellschaften werden durch den Soli in besonderer Weise belastet. Daher wird sich der Mittelstand gegen jede Verlängerung dieser Zwangsabgabe mit rechtlichen Mitteln wehren.“

Quelle Text/Bild:
Der Mittelstand. BVMW – Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e.V. Westpfalz
Wilhelmstr. 13
67655 Kaiserslautern

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Kaiserslautern, 16.08.2019