Tagestipp der VZ! Vorsicht vor Handydiebstählen – nicht nur an den närrischen Tagen

Handyversicherungen zahlen meist nicht
Der Trubel an den Fastnachtstagen bietet Langfingern reichlich Möglichkeit für einen Handydiebstahl. Wer eine Handyversicherung hat, sieht dem möglicherweise ein wenig entspannter entgegen. Doch Fakt ist: Eine Handyversicherung ist in solchen Fällen meist nutzlos. „Bei Handydiebstählen reagieren die Versicherer völlig humorlos“, so die Erfahrungen von Michael Wortberg, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Wir erhalten immer wieder Beschwerden, weil die Versicherer eine Übernahme des entstandenen Schadens ablehnen.“

Dabei spielt es keine Rolle, ob Verbraucherinnen und Verbraucher beim Fastnacht feiern, auf Festivals oder einfach während eines Stadtbummels bestohlen werden. In einem aktuellen Fall aus Ludwigshafen wurde einer jungen Frau das Handy unbemerkt aus ihrem verschlossenen Rucksack gestohlen. Ihre Versicherung verweigert den Schadensersatz mit der Begründung, das Gerät sei im Rucksack nicht sicher im persönlichen Gewahrsam gewesen. Leider geben die Gerichte den Versicherern meist Recht.

„Eine Handyversicherung nutzt in vielen Fällen nur den Vermittlern und dem Versicherer“, so Wortberg. „Die Policen sind verhältnismäßig teuer und der Schutz ist höchst lückenhaft.“ Die Ausgaben für eine Handyversicherung kann man sich also in den meisten Fällen sparen. Denn, so Wortberg: „Wer die Sicherheitsanforderungen der Versicherer in den Vertragsbedingungen erfüllt, benötigt auch keine Diebstahlversicherung mehr.“

Es bleibt also nur, das Handy immer so dicht wie möglich am Körper zu tragen. Bei Fastnachtern sollte das – zumindest bei manchen Kostümen – recht einfach zu bewerkstelligen sein: Bei Clowns, Bienen, Polizistinnen, Feuerwehrmännern und Co. fallen beispielsweise Gürtel oder Innentaschen gar nicht auf.

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Kaiserslautern, 27.02.2019