Schwachstelle Fenster: So sichern Sie Ihr Zuhause vor Einbrüchen

Bei handelsüblichen Fenstern benötigen versierte Einbrecher oft nur wenige Sekunden, um dieses aufzuhebeln und so in die Wohnung oder das Haus zu gelangen. Die Polizei Rheinland-Pfalz empfiehlt daher, Wert auf einbruchsichere Fenster zu legen. Denn so können viele Einbrüche verhindert werden.

Je länger ein Fenster den Bemühungen eines Einbrechers standhält, desto wahrscheinlicher ist es, dass er seinen Angriff abbricht. Das zeigt auch die Statistik: Mehr als die Hälfte aller Einbrüche bleibt in Rheinland-Pfalz im Versuchsstadium stecken. Dies liegt nicht zuletzt an der eingebauten Sicherungstechnik.

Doch worauf sollten Bürgerinnen und Bürger bei ihren Fenstern achten?

Bei Neu- und Umbauten rät LKA-Sicherungsexperte Kurt Schmidt zum Einbau zertifizierter einbruchhemmender Fenster und Fenstertüren (Balkon- oder Terrassentüren) nach DIN EN 1627 (mindestens Widerstandsklasse [RC] 2). „Diese Fenster werden einer praxisgerechten Einbruchprüfung unterzogen“, erklärt er. „So ist sichergestellt, dass es in der Gesamtkonstruktion – und damit beim Rahmen, Beschlag sowie der Verglasung – keinen Schwachpunkt gibt.“

Abschließbare Fenstergriffe sind nur in Verbindung mit einem einbruchhemmenden Fensterbeschlag sinnvoll. Schließlich werden Fenster häufig aufgehebelt. Einen guten Schutz bieten einbruchhemmende Fensterbeschläge oder Zusatzsicherungen.

Auch Nachrüsten ist möglich

Doch auch im Nachhinein kann der Einbruchschutz von Fenstern immer noch deutlich verbessert werden. „Einfache Fensterbeschläge haben keine einbruchhemmende Wirkung“, warnt Schmidt. Geprüfte einbruchhemmende Fensterbeschläge nach DIN 18104 in Verbindung mit abschließbaren Fenstergriffen erhöhen den Einbruchschutz dagegen deutlich. Bei Holz- oder Kunststofffenstern mit Einhand-Drehkippbeschlägen kann der vorhandene Beschlag vom Fachmann häufig um Sicherheitselemente erweitert bzw. gegen einen einbruchhemmenden Beschlag ausgetauscht werden.

Ist Sicherheitsglas sinnvoll?

Übliche Isolierverglasungen haben ebenfalls keine einbruchhemmende Wirkung. Je nach Gefährdung können im Einzelfall einbruchhemmende Verbundsicherheitsgläser nach DIN EN 356 ab der Klasse P 4 A nachgerüstet werden. Da Einbrecher Fenster jedoch häufig aufhebeln, reicht die Nachrüstung mit einbruchhemmenden Gläsern alleine nicht aus.

Einbruchhemmende Vergitterung

Fenster, vor allem häufig gekippte Fenster (z. B. WC-Fenster) können mit einem Fenstergitter gesichert werden. Wichtig sind die Stabilität des Gitters, die fachgerechte Befestigung und die Sicherung gegen Demontage.

Kellerfenster & Lichtschacht

Handelt es sich bei den Kellerfenstern der Bauform nach um Standardfenster, können diese wie normale Fenster gesichert werden. Bei Kellerfenstern mit massiven Stahllochblenden müssen diese stabil im Mauerwerk verankert und gegen das Öffnen gesichert werden, z. B. mit einem Hangschloss oder durch eine Verschraubung der Rahmen. Andere mögliche Sicherungen sind feststehende Gitter, raumseitig montierte, abschließbare Fenstergitter oder vorgelegte Riegelstangen, z. B. aus Flachstahl. Auch Betongitter schützen vor Einbruch. In Kellerschächten können Täter meist ungesehen „arbeiten“. Betonierten Kellerlichtschächten sollte beim Neubau der Vorzug gegeben werden. Sie lassen sich mechanisch besonders gut sichern.

Sie sind sich unsicher, welche Sicherungen für Ihr Zuhause die richtigen sind? Dann vereinbaren Sie einen kostenfreien Beratungstermin bei Ihrer Polizei Rheinland-Pfalz. Hier geht es zu den Beratungsstellen: https://www.polizei.rlp.de/de/aufgaben/praevention/kriminalpraevention/einbruchschutz/wer-hilft-mir/polizeiliche-beratung/

Einen kurzen Videoclip zum Thema finden Sie auf dem YouTube-Kanal der Polizei Rheinland-Pfalz: https://youtu.be/94fGJT2mezs

Weitere Informationen rund um den Einbruchschutz finden Sie unter: https://www.polizei.rlp.de/de/aufgaben/praevention/kriminalpraevention/einbruchschutz/ und in der Broschüre „Sicher wohnen“ unter: https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/1-sicher-wohnen/

Quelle Text/Bild:
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle

www.polizei.rlp.de/lka

Mainz, 25.01.2019