Nach Drogenkonsum ans Steuer gesetzt

Eine routinemäßige Verkehrskontrolle ist einem jungen Mann aus dem Stadtgebiet am Montagnachmittag zum Verhängnis geworden. Als Polizeibeamte den 25-Jährigen kurz vor 17 Uhr am Willy-Brandt-Platz stoppten, um ihn zu überprüfen, kam der Verdacht auf, dass der Fahrer unter Drogeneinfluss steht. Ein erster Test vor Ort bestätigte die Vermutung und reagierte positiv auf die Stoffgruppe THC. Der junge Mann wurde daraufhin zur nächsten Dienststelle gebracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Führerschein und Fahrzeugschlüssel wurden sichergestellt, um einen Weiterfahrt zu verhindern.

Bei der Überprüfung der Personalien des 25-Jährigen – der sich während der gesamten Maßnahme äußerst uneinsichtig und unkooperativ verhielt – kam dann auch noch heraus, dass für den Mann ein Sperrvermerk eingetragen ist. Die Fahrerlaubnis-Sperre ist zwar im Oktober 2018 abgelaufen, aber offensichtlich hat der 25-Jährige seinen Führerschein nicht neu beantragt. Deshalb wird nun auch das vorgelegte Dokument auf seine Echtheit überprüft.

Ähnlich ging es einer Autofahrerin, mit der es eine Polizeistreife in der Nacht zu Dienstag zu tun hatte. Ein sehr spezieller Geruch, der aus ihrem Pkw strömte, verriet die 30-Jährige.

Polizeibeamte waren kurz nach Mitternacht in der Trippstadter Straße auf den Dacia Logan aufmerksam geworden und folgten ihm. Die Fahrerin bog ihn die Gottlieb-Daimler-Straße ab und fuhr auf einen Parkplatz. Als die Frau dort einer Kontrolle unterzogen werden sollte und die Fahrertür öffnete, kam den Polizisten der Geruch von Cannabis entgegen. Die 30-Jährige selbst stand ganz offensichtlich unter erheblichem Einfluss von berauschenden Mitteln. Darauf angesprochen, räumte die Frau ein, vor kurzem Cannabis konsumiert zu haben. Ein erster Schnelltest bestätigte diese Angaben; deshalb folgten eine Blutprobe sowie die Sicherstellung von Schlüssel und Führerschein.

Doch damit nicht genug: Im Fahrzeuginnenraum wurde außerdem noch eine kleine Menge Cannabis gefunden. Gegen die 30-Jährige wird deshalb nicht nur wegen Fahrens unter Drogeneinfluss, sondern auch wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt. | cri

Beispielbild, Bildquelle: http://www.polizei-beratung.de/presse/pressebilder.html

Quelle Text/Bild:
Polizeidirektion Kaiserslautern
Logenstraße 5, 67655 Kaiserslautern

www.polizei.rlp.de

Kaiserslautern, 08.01.2019