Neue Wohnung, neuer Stromvertrag? Energierechtstipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gibt Tipps, was bei einem Umzug beachtet werden muss

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz berät regelmäßig zu Fragen rund um den Stromanbieterwechsel. „Eine wiederkehrende Frage ist, ob der Stromvertrag bei einem Umzug einfach gekündigt bzw. gewechselt werden kann“, sagt Fabian Fehrenbach, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Zum einen gibt es die Grundversorgung – diese greift immer dann automatisch, wenn kein gesonderter Stromvertrag geschlossen wird. Sie kann mittlerweile jederzeit und in allen Situationen mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Bei allen anderen Anbietern, die Verbraucherinnen und Verbraucher direkt beauftragen und mit denen sie gesonderte Verträge schließen, sieht die Sache oftmals anders aus: Dort sind die Kündigungsfristen häufig länger, egal ob ein Umzug ansteht oder ob es andere Gründe für einen Wechsel gibt.

Um Kunden möglichst zu binden, überlegen sich sowohl manche Grundversorger als auch Drittanbieter extra Vertragsbedingungen, die dazu verpflichten, den bestehenden Vertrag bei einem Umzug mitzunehmen. „Das ist meist ein Nachteil“, so Fehrenbach, „denn in der Regel existiert am neuen Wohnort eine andere Preisstruktur mit günstigeren Preisen, die man gerne in Anspruch nehmen möchte.“ Daher rät Fehrenbach dazu, die Zusatzvereinbarungen zum Thema Umzug genau zu prüfen. Je nach Formulierung seien diese nämlich gar nicht zulässig.

Wer sich unsicher ist, kann sich bei der Verbraucherzentrale Kaiserslautern beraten lassen: Die Energierechtsberater prüfen auch das Kleingedruckte in Verträgen rund um das Thema Energieversorgung. Die Beratung findet jeden Mittwoch in der Verbraucherzentrale, Fackelstraße 22 in 67655 Kaiserslautern statt und kostet 18 Euro. Terminvereinbarung unter Telefon 0631 / 92 881 ist erforderlich. Alternativ auch per E-Mail an kaiserslautern@vz-rlp.de oder online über https://www.terminland.de/verbraucherzentrale-rlp/.

Auch eine Überprüfung von Heizkostenabrechnungen ist für 20 Euro nach postalischer Einsendung an die Verbraucherzentrale in Mainz möglich.

Ein persönliches Beratungsangebot für den Wechsel des Strom- und Gasversorgers gibt es in der Verbraucherzentrale Kaiserslautern nach Terminvereinbarung für fünf Euro.

Quelle Text/Bild:
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
Fackelstraße 22,
67655 Kaiserslautern

www.verbraucherzentrale-rlp.de
www.twitter.com/vzrlp
www.facebook.com/vzrlp

Kaiserslautern, 05.09.2018