Arbeitsministerium ermöglicht Ausnahmegenehmigungen zur Sonn- und Feiertagsarbeit aufgrund des Coronavirus

„Es muss gewährleistet sein, dass der Bedarf der Bevölkerung an Lebensmitteln und Hygieneartikeln zu jeder Zeit gedeckt werden kann“, sagte Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus sind auch in Rheinland-Pfalz Vorratseinkäufe insbesondere von haltbaren Lebensmitteln und Hygieneartikeln zu beobachten. Dies führt dazu, dass in einigen Verkaufsstellen Regale bestimmter Waren weitgehend leergeräumt sind. „Damit die Regale gerade zu Wochenbeginn wieder aufgefüllt sind, kann in den Warenlagern in Rheinland-Pfalz das Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit jetzt auf Antrag gelockert werden“, erklärte Bätzing-Lichtenthäler.

Die Struktur- und Genehmigungsdirektionen sind als Arbeitsschutzbehörde in Rheinland-Pfalz daher angewiesen, Ausnahmen des Arbeitszeitgesetzes für die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in Logistikunternehmen für den Einzelhandel großzügig zu gewähren. Die Ausnahmegenehmigungen beziehen sich jedoch nur auf die Kommissionierung von Trockensortiment und Hygieneartikeln. Das Auffüllen der Regale in den Geschäften selbst muss werktags vor oder während der Ladenöffnungszeiten erfolgen.

Quelle Text/Bild:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstr. 9
55116 Mainz

www.msagd.rlp.de

Mainz, 06.03.2020