LKA-RP: Einbruchschutz: Sicherung von Garagen und Nebeneingangstüren

Einbruchhemmende Haus- und Wohnungstüren machen es Einbrechern schwerer ins Haus zu gelangen und erhöhen so die Wahrscheinlichkeit, dass sie vorzeitig aufgeben. Doch nicht immer wählen Einbrecher den Weg über die Eingangstür – deshalb rät die Polizei Rheinland-Pfalz auch bei den Nebeneingangstüren und Garagen auf die richtige Sicherung zu achten.

Fast die Hälfte der Einbrüche bleibt in Rheinland-Pfalz im Versuchsstadium stecken – was sicherlich auch am vermehrten Einsatz von Sicherungstechnik sowie aufmerksamen Verhalten der Bürgerinnen und Bürger liegt. Doch nicht nur die Eingangstür und die Fenster sollten entsprechend gesichert sein, auch Nebeneingangstüren und Garagen sind beliebte Einbruchsstellen, die oft vernachlässigt werden.

Keller und Nebeneingangstüren

Die Widerstandsfähigkeit von Keller- bzw. Nebeneingangstüren sollte derjenigen von Eingangstüren entsprechen. Schon in der Planungsphase ist daher zu prüfen, ob sonstige Nebeneingänge ins Wohnhaus unbedingt erforderlich sind. Bei Neu- und Umbauten sollten Sie auch hier auf einbruchhemmende Türen nach DIN EN 1627 (mindestens Widerstandsklasse 2) setzen.

„Bereits existierende Keller- und Nebeneingangstüren können z. B. mit massiven Schubriegeln, starken Vorlegestangen aus Holz oder Profilstahl im oberen und unteren Türdrittel oder mit einem Querriegelschloss wirkungsvoll nachgerüstet werden“, erklärt LKA-Präventionsexperte Sebastian Boitz.

Torkonstruktionen

Oft dringen Einbrecher in Garagen ein, um von dort über die Verbindungstür in das Wohnhaus einzubrechen, aber auch, um aus der Garage Gegenstände zu entwenden. Bei einem Neubau sollten Sie daher überlegen, ob eine Tür zwischen Garage und Wohnhaus bzw. Garten unbedingt erforderlich ist.

Durch den Einbau eines geprüften einbruchhemmenden Garagentores nach der bis September 2011 gültigen DIN V ENV 1627 (mindestens der Widerstandsklasse (WK) 2) erhält man einen guten Einbruchschutz. Nachträglich sind Garagentore schwer zu sichern, da häufig die gesamte Konstruktion nicht auf die Einbruchhemmung abgestimmt ist. Häufig bleibt die Beplankung des Tores eine Schwachstelle. Schwingtore sollten mit einer speziellen stabilen Stangenverriegelung ausgestattet werden. Die Beplankung des Tores darf von außen nicht zu entfernen sein. Der Profilzylinder sollte geschützt eingebaut werden.

Da eingebaute Sicherungen nur bei fachgerechter Montage ihre volle Wirkung entfalten und den entsprechenden Einbruchschutz ermöglichen, bieten die polizeilichen Beratungsstellen „Adressennachweise von Errichterunternehmen für mechanische Sicherungseinrichtungen“ an. Bei diesen Adressennachweisen handelt es sich um Listen, in denen Fachfirmen genannt sind, die sich verpflichtet haben, Sicherungstechnik entsprechend der polizeilichen Empfehlungspraxis nachzurüsten: https://www.polizei.rlp.de/de/aufgaben/praevention/kriminalpraevention/kriminalitaetsphaenomene/wohnungseinbruchdiebstahl/wer-macht-mein-haus-sicher/

Weitere Informationen finden Sie auch in der Broschüre des Programms Polizeiliche Kriminalprävention „Ungebetene Gäste“: https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/1-ungebetene-gaeste/

© Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes, www.polizei-beratung.de

Quelle Text/Bild:
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle

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Kaiserslautern, 20.08.2018