Genug Betrug bei Kleinanzeigen im Internet

Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnen vor Online-Betrug

Kleinanzeigen im Internet erfreuen sich großer Beliebtheit. Angebote aller Art können schnell und meist kostenlos eingestellt werden. Doch auf den Portalen tummeln sich auch Betrüger. Sowohl Käufer als auch Verkäufer sollten die Kleinanzeigenseiten mit besonderer Vorsicht nutzen, um am Ende nicht mit leeren Händen dazustehen. Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geben wichtige Hinweise für die sichere Nutzung.

„Kleinanzeigenportale sind wie der „Wilde Westen“, denn dort kann jedermann weitgehend ohne Kontrolle kaufen oder verkaufen“, warnt Christian Gollner, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Blindes Vertrauen in die Zuverlässigkeit des Geschäftspartners sollten Nutzer solcher Portale nicht haben“, so der Verbraucherschützer weiter.

Kleinanzeigen locken Käufer mit günstigen Preisen, vor allem in den beliebten Bereichen Elektronik, Veranstaltungstickets und Gebrauchtwagen. Die Kontaktaufnahme zum Verkäufer erfolgt beispielsweise über E-Mail oder WhatsApp. Meist verlangen die Verkäufer aber eine Bezahlung per Vorkasse.

Ist das Geld gezahlt, hüllen sich kriminelle Verkäufer in Schweigen und sind nicht mehr zu erreichen. Die Käufer erhalten ihre Ware nicht. Wer eine Bezahlmethode verwendet, die keine einfache Rückbuchung ermöglicht, muss sein Geld häufig als verloren ansehen. Auch der sogenannte Käuferschutz, der von Internet-Bezahlsystemen angeboten wird, hilft nicht immer weiter. Bestimmte Waren, darunter Fahrzeuge, und Geschäfte, bei denen Selbstabholung vereinbart wurde, können vom Käuferschutz ausgenommen sein.

Auch Verkäufer können auf den Portalen zum Opfer von Kriminellen werden. Im Rahmen eines Betrugs über drei Ecken erhält der Verkäufer zwar zunächst sein Geld und verschickt die Ware gutgläubig an den Betrüger. Doch das Geld stammt nicht vom Betrüger, sondern von einem anderen, betrogenen Portalnutzer, der seinerseits keine Ware erhält und sein Geld daraufhin vom Verkäufer zurückverlangt.

Nach derzeitiger Rechtslage haften die Betreiber der Portale für Schäden allenfalls dann, wenn sie von einem betrügerischen Angebot vorab Kenntnis hatten. „Käufer und Verkäufer sind in Kleinanzeigen-Portalen weitgehend auf sich alleine gestellt“, warnt Verbraucherschützer Gollner.

Die wichtigsten Tipps von Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt im Überblick:

•Kaufen Sie bevorzugt bei Verkäufern in Ihrer Nähe. Lassen Sie sich Waren am besten persönlich überreichen und zahlen Sie nicht vorab.
•Prüfen Sie sehr günstige Angebote kritisch.
•Nehmen Sie mit Verkäufern telefonischen Kontakt auf.
•Beachten Sie, dass bei vielen Bezahlmethoden eine Rückbuchung schwierig oder unmöglich ist. Bei Zahlung mittels Überweisung, Bargeldtransferdienst oder Guthabenkarten nehmen Sie umgehend Kontakt mit dem kontoführenden Geldinstitut oder der Betrugshotline der Zahlungsdienstanbieter auf. Überweisungen können in der Regel nur binnen weniger Stunden nach Eingabe gestoppt werden. Bei Zahlung mittels Post-Nachnahme ist eine Erstattung grundsätzlich ausgeschlossen.
•Beachten Sie die Ausnahmen für den Käuferschutz bei Internet-Bezahldiensten.
•Prüfen Sie, ob der Zahlungsempfänger mit der Person übereinstimmt, mit der Sie einen Vertrag geschlossen haben.
•Vorsicht ist geboten, wenn der Kontakt zum Geschäftspartner nur in englischer Sprache möglich ist und Geldzahlungen in das Ausland verlangt werden.
•Verlangen Sie vom Verkäufer den versicherten Versand der Ware.
•Informieren Sie den Portalbetreiber über verdächtige Angebote.
•Zeigen Sie Betrugsfälle bei der Polizei an.

Bild: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz

Quelle Text:
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Kaiserslautern, 08.08.2018